Lagern Sie Ihre Waren in Polen? Oder verkaufen Sie Waren im Versandhandel nach Polen und überschreiten dabei die Lieferschwelle? Dann sind Sie dazu verpflichtet, sich steuerlich in Polen zu registrieren.
Im Rahmen unserer All-in-One-Lösung übernehmen wir für Sie den gesamten Registrierungsprozess und beantragen Ihre polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.). Zusätzlich übermitteln wir Umsatzsteuervoranmeldungen, erstellen Steuererklärungen, kommunizieren mit den Behörden und stehen Ihnen darüber hinaus für sämtliche Fragen zur Verfügung.
Basics - Leistungen
500€ einmalig
Steuerliche Registrierung in Polen inklusive Ansprechpartner für Fragen während des Registrierungsprozesses:
79€ monatlich (umsatzunabhängig)
Laufende Unterstützung von E-Commerce-Unternehmen zur VAT-Compliance Polen:
Wenn Sie eine der Fragen mit Ja beantworten, wird eine steuerliche Registrierung in Polen fällig.
Wer Waren von Deutschland in einen anderen EU-Staat - in diesem Fall Polen - verbringt, muss vorerst eine innergemeinschaftliche Verbringung erklären. Die Verbringung ist in der Regel steuerfrei. Jedoch nur, wenn die umsatzsteuerliche Registrierung in das verbrachte Land bspw. vor der Aktivierung des CEE Programms erfolgt. Denn nur mit der lokalen USt-ID können Waren ohne steuerliche Risiken nach Polen verbracht werden.
Ja, da Polen der EU zugehörig ist, ist für die steuerlichen Registrierungen kein Fiskalvertreter notwendig. Sie können die polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch selbst beantragen. Nachdem sämtliche Unterlagen den Behörden vorliegen und der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, dauert es ca. 2 Wochen bis die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Die Umsatzsteuervoranmeldung wird i.d.R. monatlich abgegeben, in manchen Fällen auch vierteljährlich.
Um Probleme mit den polnischen Steuerbehörden oder Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings umfassend bei den zuständigen Finanzämtern informieren. Beachten Sie dabei, dass die Korrespondenz hauptsächlich in Polnisch stattfindet.