Mehr als eine Pflichtaufgabe
Der Jahresabschluss zeigt, wo Ihr Unternehmen steht und wo Potentiale liegen.
Ob GmbH, Einzelunternehmen oder Freiberufler: Wir erstellen Ihren Jahresabschluss bzw. EÜR im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und prüfen dabei gezielt, wo steuerliche Spielräume bestehen. So wird der Abschluss nicht nur korrekt, sondern bietet echten Mehrwert.
Was der Jahresabschluss bei uns umfasst
Unser Leistungsangebot
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Abschluss der Finanzbuchführung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Überprüfung der Entwicklung
- Veröffentlichung beim Bundesanzeiger
- Unterstützung bei Betriebsprüfung
- Freiwillige Jahresabschlussberichte
- Plausibilitätsbeurteilungen
- Jahresabschlüsse in fremder Sprache
- Jahresabschlusspräsentation
- Erstellung von Sonderbilanzen
- Erstellung von Ergänzungsbilanzen
Digitales Steuerbüro
So geht Jahresabschluss heute
Über unser digitales Steuerbüro übermitteln Sie sämtliche Unterlagen und bleiben UpToDate.
- Auswertungen jederzeit abrufbar
- Steuerbescheide zentral einsehbar
- Steuererklärungen und Verträge digital abgelegt
- Zentrale Kommunikationsplattform

Ihr Jahresabschluss mit Mehrwert
Ein Jahresabschluss erfüllt gesetzliche Anforderungen. Unser Anspruch: Jahresabschluss als echte Entscheidungsgrundlage:
- Veröffentlichung: Im Bundesanzeiger werden in der Regel lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben ausgewiesen. Was nicht veröffentlicht werden muss, bleibt intern.
- Verständliche Auswertung: Zahlen allein sagen wenig. Auf Wunsch präsentieren wir Ihren Jahresabschluss persönlich mit klaren Erläuterungen zu Ihrer wirtschaftlichen Lage und dem, was die Zahlen aus unserer Sicht bedeuten.
- Jahresabschluss und Steuererklärung aus einer Hand: Wir stimmen beides aufeinander ab. So nutzen wir steuerliche Spielräume konsequent und vermeiden Widersprüche.
- Zum Schluss: Wie interpretiere ich die Zahlen? Wir zeigen Ihnen, ob eine Umstrukturierung, eine Neugründung oder eine Investition für Sie gerade Sinn ergibt.
Häufige Fragen
Wer ist zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?
Kapitalgesellschaften wie bspw. GmbHs sind grundsätzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Einzelunternehmer und Freiberufler erstellen in der Regel lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sofern erstere nicht der Buchführungspflicht unterliegen.
Was kostet ein Jahresabschluss bei steueragenten.de?
Die Kosten hängen von der Rechtsform, dem Umfang der Buchführung und den gewünschten Zusatzleistungen ab. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss zu spät beim Bundesanzeiger einreiche?
Verspätete Veröffentlichungen im Bundesanzeiger können vom Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeldern geahndet werden. Wir sorgen dafür, dass Fristen eingehalten werden.
Übernehmen Sie auch die Abstimmung mit dem Finanzamt?
Selbstverständlich. Jahresabschluss und Steuererklärung erstellen Hand in Hand. Bei Rückfragen des Finanzamtes oder bei einer anstehenden Betriebsprüfung stehen wir darüber hinaus als Ansprechpartner bereit.
Jahresabschluss vom Online Steuerberater
Starten Sie mit einem kurzen Erstgespräch. Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen konkret, was wir für Sie tun können und was es kostet.

