Bevor sie mit ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit loslegen können, sind alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Deutschland dazu verpflichtet, einen umfangreichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und an das Finanzamt zu übermitteln. Von diesem erhalten sie dann eine entsprechende Steuernummer, ohne welche keine Unternehmens-Eröffnung möglich ist.
Erfahren Sie hier, was Sie bei der Bearbeitung des Erfassungsbogens beachten sollten, oder lassen Sie sich die Arbeit zur steuerlichen Erfassung von unseren erfahrenen Steuerberaterinnen & Steuerberatern abnehmen. Häufige Fallstricke sind:
- die Schätzung des Gewinns und der Umsatzsteuer,
- die Einschätzung, ob die Kleinunternehmerregelung greift,
- und das Ausfüllen der Erfassung für GmbHs und UGs.
Für eine erfolgreiche Gründung
Das Wichtigste vorab
Nachdem Unternehmer:innen bzw. Selbstständige ihre Gewerbeanmeldung vorgenommen haben, erhalten diese ein Willkommensschreiben vom Finanzamt mit dem Hinweis zur steuerlichen Erfassung, welche in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen in digitaler Form über das Portal ELSTER erfolgen muss. Das Formular können Sie auch bereits vor Erhalt des Finanzamt-Schreibens bearbeiten und übermitteln.
Sonderregelung Freiberufler:innen: Als Freiberufler:in erhalten Sie keinen Brief vom Finanzamt, da Sie keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Sie können daher direkt mit der ELSTER Anmeldung und der Bearbeitung starten.
Steuerliche Erfassung bei ELSTER
Steuerlicher Erfassungsbogen für jede Rechtsform
Besonderheiten im Fragebogen für Kapitalgesellschaften
Beim steuerlichen Erfassungsbogen einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG:
- Abschnitt 1: Hier müssen die Angaben zur Kapitalgesellschaft (Firmenname, Kontaktdaten) gemacht werden.
- Abschnitt 4: Wer ist die/der gesetzliche Vertreter:in (Geschäftsführer:in) inkl. Angaben?
- Abschnitt 8: Wenn ein Handelsregister-Eintrag vorgenommen wird, muss zur steuerlichen Anmeldung der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung eingereicht werden.
- Abschnitt 9: Hier wird die Eröffnungsbilanz eingetragen.
- Abschnitt 10: Alle Anteilseigner:innen (Gesellschafter:innen) inkl. Kontaktdaten, Steuernummer und Anteilshöhe müssen angegeben werden.
- Abschnitt 11: Handelt es sich um eine Sach- oder Bargründung?
- Abschnitt 12: Informationen zur Betriebsaufspaltung, falls zutreffend.
- Abschnitt 13: Wenn eine KG als Gesellschafterin der Kapitalgesellschaft auftritt, müssen hier Zusatzangaben zur Gesellschaft gemacht werden.
- Abschnitt 15: Die Steuervorauszahlungen bei Kapitalgesellschaften betreffen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
- Abschnitt 22: Zu den weiteren Unterlagen von Kapitalgesellschaften, die für die steuerliche Anmeldung relevant sind, gehören z.B.: Sachgründungsbericht, Verträge über atypische stille Beteiligungen oder Gewinnabführungsverträge.
Besonderheiten im Fragebogen für Personengesellschaften
Beim steuerlichen Erfassungsbogen für Personengesellschaften wie einer GbR, KG oder OHG:
- Abschnitt 1: Hier sind allgemeine Angaben zur Gesellschaft gefragt (statt Angaben zur Person).
- Abschnitt 8: Aufgeführt werden müssen alle Vertreter der Gesellschaft – also Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen.
- Abschnitt 11: Gehört die Personengesellschaft zu einem Konzern?
- Abschnitt 12: Bei Personengesellschaften ist die Einreichung der Eröffnungsbilanz notwendig.
- Abschnitt 13: Hier erfolgt eine Schätzung des auf jede:n Gesellschafter:in entfallenden Gewinnanteils im Eröffnungs- und Folgejahr. Außerdem müssen persönliche Angaben aller Beteiligten und Informationen zur Art der Beteiligung gegeben werden.
- Abschnitt 21: Zusätzliche Unterlagen bei Personengesellschaften sind der Gesellschaftsvertrag, Umwandlungsverträge und Verträge zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft.
Fragebogen für Einzelunternehmen
Gilt als die Voraussetzung für die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit.
- Abschnitt 7: Die Art der Tätigkeit sollte möglichst genau beschrieben werden - bestenfalls wie im Gewerbeschein. Als Bezeichnung des Unternehmens wird der vollständige Vor- und Nachname des Einzelunternehmers hinterlegt.
- Abschnitt 12: Falls in den letzten 5 Jahren bereits eine gewerbliche/selbstständige oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde, muss dies hier hinterlegt werden.
- Abschnitt 13: Zugehörigkeit des Einzelunternehmens zu einem Konzern eintragen, falls zutreffend.
- Abschnitt 14: Schätzung der erwarteten Gewinne für das laufende und folgende Geschäftsjahr.
- Abschnitt 15: Als Gewinnermittlungsart wird in der Regel EÜR oder Bilanzierung (in ELSTER “Betriebsvermögensvergleich” genannt) gewählt.
- Abschnitt 18: Für die Kleinunternehmerregelung darf nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz im Gründungsjahr und nicht mehr als 50.000 Euro geplanter Umsatz im Folgejahr angesetzt werden. Falls auf die Anwendung der Regelung verzichtet wird, muss ebenfalls die Höhe der Umsatzsteuer und die entsprechende Zahllast/den entsprechenden Überschuss geschätzt werden.
- Abschnitt 22: Gesonderte Unterlagen sind z. B. die Teilnahmeerklärung für das SEPA-Verfahren oder Verträge bei Übernahme/Umwandlung des Einzelunternehmens.
Fragebogen übermitteln
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt? Unterlagen hinzugefügt? Im letzten Schritt übermitteln Sie Ihre steuerliche Erfassung an das Finanzamt. Auch diesen Service übernehmen wir gern für Sie. Im Anschluss erhalten Sie eine Steuernummer für zukünftige steuerliche Angelegenheiten. Und schon sind Sie steuerlich registriert.
Sie benötigen professionelle Rechtsberatung bei der Gründung Ihres Unternehmens? Dann stehen Ihnen die Anwälte unserer digitalen Partnerkanzlei moonlaw gerne unterstützend zur Seite.