Grundsteuererklärung per Fragebogen
Steuerberater für Ihre Grundsteuer
Eigentümer aufgepasst: Mit der Grundsteuerreform 2022 sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke oder Gebäude bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen. Sparen Sie sich Zeit und Nerven! Gerne erstellen wir die Grundsteuererklärung mit Ihnen gemeinsam in unserem digitalen Steuerbüro.
Unsere Steuerexperten für Immobilien unterstützen Sie bei der Feststellung und Erklärung Ihrer Grundsteuer unter Berücksichtigung sämtlicher länderspezifischer Anforderungen. Anschließend erstellen wir Ihre Grundsteuererklärung und übermitteln diese ans Finanzamt.
Warum? Wie? Wann?
Grundsteuerreform 2022
Vor Jahren angekündigt, jetzt ist sie da: die Grundsteuerreform 2022. Und damit die Pflicht zur zweiten Steuererklärung für alle Eigentümer von Grund und Boden. Betroffen sind in etwa 36 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland, welche zum Stichtag 01. Januar 2022 neu bewertet werden sollen.
Initiiert wurde die Reform vom Bundesverfassungsgericht, welches das derzeitig gültige System der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte. Der Grund: Seit 1964 wurde der damals festgelegte Einheitswert als Bemessungsgrundlage der Grundlage nie erneut. Und somit werden aktuell Neubauten mit moderner Ausstattung mit dem gleichen Einheitswert wie Häuser aus den 70er Jahren bemessen. Diese Werteverzerrung soll mit der Grundsteuerreform behoben werden.
Die Berechnung der Grundsteuer orientiert sich am individuellen Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und am Hebesatz der jeweiligen Gemeinden. Nach der Neubewertung richtetet sich der Grundstückswert nun nach dem Bodenrichtwert und einer sich stetig aktualisierenden, statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Weitere Einflussfaktoren sind Fläche, Art (privat/betrieblich) und Alter des Grundstücks oder Gebäudes.
Stichtag 01. Januar 2022
Abgabezeitraum 01. Juli bis 31. Oktober 2022
Inkrafttreten der Reform ab 2025
Pro Grundstück ein Preis
Unsere Leistung
Erstellung Ihrer Steuererklärung pro Grundstück/Gebäude
700 € (inkl. USt.) / pauschal
Zugang zum digitalen Steuerbüro
Persönliche Ansprechpartner
Intuitive Fragebögen
Plausibilitätsprüfung
Erstellung Ihrer Steuererklärung
Übermittlung ans Finanzamt
Sie suchen nach einem Steuerberater für Ihre Grundsteuererklärung 2022? Sprechen Sie uns an!
Häufige Fragen
Wann muss ich als Eigentümer von Grundstücken/Gebäuden aktiv werden?
Die Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich erst Ende März 2022 durch eine öffentliche Bekanntmachung verkündet. Danach sind die Steuererklärungen ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober (derzeitiger Stand) beim Finanzamt abzugeben.
Wer sich den Stress in den befristeten vier Monaten sparen möchte, kann die Steuererklärungen mit uns bereits früher vorbereiten und erstellen.
Was ändert die Grundsteuerreform für mich?
Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben. Allerdings dient die Reform zur Anpassung bisheriger Bewertungen, für eine einheitliche und faire Besteuerung. Demnach kann sich die Höhe der Grundsteuer für einzelne Steuerpflichtige ändern.
Welche Angaben sind für die Feststellung des Grundwertes erforderlich?
Stichtag: 01. Januar 2022
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Diese Angaben werden in unserem digitalen Steuerbüro via intuitive Fragebögen ermittelt. Auf dessen Basis erstellen unsere Steuerexperten Ihre Steuererklärung und reichen diese beim Finanzamt ein.
Wozu braucht man eine Grundsteuerreform?
Mit der Grundsteuerreform sollen die für die Berechnung der Grundsteuer genutzten Einheitswerte nach mehreren Jahrzehnten auf den heutigen Stand gebracht werden.
Wann ist der offizielle Start der neuen Grundsteuer?
Die angeforderten Informationen sind zwar auf den 01. Januar 2022 festzustellen. Allerdings liegen diese erst ab 2025 der Grundsteuer zugrunde. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.
Wer ist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet?
- Grundstückseigentümer
- Eigentümer von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben
- Erbbauberechtigte
- Eigentümer von Grund und Bodens
- Eigentümer von Eigentumswohnungen