Steuerberater für One-Stop-Shop | steueragenten.de
One Stop Shop Steuerberater

One-Stop-Shop
(OSS)

Fachkompetenz

Steuerberater für OSS

Als Steuerberater für das OSS-Besteuerungsverfahren registrieren wir Sie bei Bedarf zum One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Außerdem übernehmen wir die komplette Datenaufbereitung, Ihre laufende Finanzbuchhaltung sowie alle weiteren Umsatzsteuererklärungen und Berichte entsprechend sämtlicher One-Stop-Shop-Anforderungen und -Standards.

E-Commerce in Europa war noch nie so einfach: Profitieren Sie von sämtlichen Vorteilen des One-Stop-Shops und geben Sie alle steuerlichen Herausforderungen an uns ab. Ein Steuerberater, alles aus einer Hand.

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Professionalität

Wir verstehen Ihr Business

One-Stop-Shop (OSS) zielt einen einheitlichen, europäischen Binnenmarkt im E-Commerce an.  Teilnehmende Onlinehändler müssen sich nicht mehr in jedem einzelnen Verbringungsland registrieren, sondern können dies zentral für alle Länder über den sog. One-Stop-Shop in Deutschland erledigen. Eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 Euro, eine zentrale Anlaufstelle – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – für die fällige Umsatzsteuer für im Ausland getätigte Warenverkäufe und doch bleiben zahlreiche, steuerliche Herausforderungen.

Als Full-Service-Steuerkanzlei übernimmt steueragenten.de die Vorbereitung, Durchführung und Optimierung Ihres gesamten OSS-Verfahrens – alles aus einer Hand. Mit unserer All-in-One-Lösung behalten wir den Überblick, beraten und begleiten Sie über die Ländergrenzen hinaus und zeigen Ihnen individuelle Lösungen für Ihren internationalen Erfolg.

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Steuerberater für All in One Lösung E Commerce

Unsere All-in-One Lösung für E-Commerce

Sie suchen nach der All-in-One Lösung für Ihren erfolgreichen Online-Handel in Deutschland und Europa? Wir haben Sie!

Keine wechselnden Ansprechpartner, keine unzuverlässigen Dienstleister oder Partnernetzwerke – mit steueragenten.de bekommen Sie die All-in-One-Lösung mit nur einem Steuerberater.

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Häufige Fragen

Ist die OSS-Registrierung Pflicht?

Nein. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig. Wer dennoch Fernabsätze nach Europa tätigen möchte, muss sich dann in den einzelnen Ländern lokal registrieren.

Muss ich Fernverkäufe nach Deutschland ebenfalls beim OSS melden?

Ja! Bei der OSS-Meldung müssen alle grenzüberschreitenden Fernverkäufe einheitlich gemeldet werden – auch solche aus dem EU-Ausland nach Deutschland.

Wann kann ich mich zum OSS registrieren lassen?

Eine Registrierung können wir jederzeit für Sie vornehmen. Die Teilnahme ist dann jeweils zum Beginn des darauffolgenden Quartals möglich.

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Und wann dürfen wir Sie beraten? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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