Als Steuerberater für das OSS-Besteuerungsverfahren registrieren wir Sie bei Bedarf zum One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Außerdem übernehmen wir die komplette Datenaufbereitung, Ihre laufende Finanzbuchhaltung sowie alle weiteren Umsatzsteuererklärungen und Berichte entsprechend sämtlicher One-Stop-Shop-Anforderungen und -Standards.
E-Commerce in Europa war noch nie so einfach: Profitieren Sie von sämtlichen Vorteilen des One-Stop-Shops und geben Sie alle steuerlichen Herausforderungen an uns ab. Ein Steuerberater, alles aus einer Hand.