Fachkompetenz
Steuerberater für OSS
Als Steuerberater für das OSS-Besteuerungsverfahren registrieren wir Sie bei Bedarf zum One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Außerdem übernehmen wir die komplette Datenaufbereitung, Ihre laufende Finanzbuchhaltung sowie alle weiteren Umsatzsteuererklärungen und Berichte entsprechend sämtlicher One-Stop-Shop-Anforderungen und -Standards.
E-Commerce in Europa war noch nie so einfach: Profitieren Sie von sämtlichen Vorteilen des One-Stop-Shops und geben Sie alle steuerlichen Herausforderungen an uns ab. Ein Steuerberater, alles aus einer Hand.
Sie suchen nach einem Steuerberater, der auf One-Stop-Shop spezialisiert ist?
Sprechen Sie uns an!
Häufige Fragen
Ist die OSS-Registrierung Pflicht?
Nein. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig. Wer dennoch Fernabsätze nach Europa tätigen möchte, muss sich dann in den einzelnen Ländern lokal registrieren.
Muss ich Fernverkäufe nach Deutschland ebenfalls beim OSS melden?
Ja! Bei der OSS-Meldung müssen alle grenzüberschreitenden Fernverkäufe einheitlich gemeldet werden – auch solche aus dem EU-Ausland nach Deutschland.
Wann kann ich mich zum OSS registrieren lassen?
Eine Registrierung können wir jederzeit für Sie vornehmen. Die Teilnahme ist dann jeweils zum Beginn des darauffolgenden Quartals möglich.