Steuerliche Registrierung in Spanien | steueragenten.de

VAT-Compliance in Spanien

Fachkompetenz

Steuerliche Registrierung
in Spanien

Lagern Sie Ihre Waren in Spanien? Oder verkaufen Sie Waren nach Spanien und überschreiten dabei die Lieferschwelle? Dann sind Sie dazu verpflichtet, sich steuerlich in Spanien zu registrieren und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.

Im Rahmen unserer All-in-One-Lösung übernehmen wir für Sie den gesamten Registrierungsprozess und beantragen Ihre spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.). Zusätzlich übermitteln wir Umsatzsteuervoranmeldungen, erstellen Steuererklärungen, kommunizieren mit den Behörden und stehen Ihnen darüber hinaus für sämtliche Fragen zur Verfügung.

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Basics - Leistungen

Steuerliche Registrierung

  • Cloudplattform inkl. Belegarchiv zur Abwicklung des Prozesses
  • Beantragung USt-ID/VAT-Nummer
  • Unterstützung bei laufenden steuerlichen Pflichten
  • Persönlicher Ansprechpartner für sämtliche Fragen
  • Hilfeleistung bei benötigten Unterlagen und Dokumenten
  • Erstellung monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung

Häufige Leistungen - VAT-Compliance


Steuerliche Registrierung in Spanien

500€ einmalig

Steuerliche Registrierung in Spanien inklusive Ansprechpartner für Fragen während des Registrierungsprozesses:

  • Beantragung USt-ID/VAT-Nummer Spanien
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Unterstützung bei benötigten Unterlagen
  • Zugang zum digitalen Steuerbüro (Cloudplattform)

Laufende Betreuung

79€ monatlich (umsatzunabhängig)

Laufende Unterstützung von E-Commerce-Unternehmen zur VAT-Compliance Spanien:

  • Ansprechpartner bei Rückfragen spanischer Behörden
  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Persönlicher Ansprechpartner für Fragen
  • Zugang zum digitalen Steuerbüro (Cloudplattform)

Sie suchen einen Steuerberater für Ihre steuerliche Registrierung und Umsatzsteuervoranmeldungen in Spanien? Sprechen Sie uns an!

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Steuerberater für All in One Lösung E Commerce

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Häufige Fragen

Wann muss ich mich in Spanien registrieren?
  • Lagern Sie Waren auf spanischem Boden?
  • Verkaufen Sie Ihre Waren nach Spanien und überschreiten dabei die Lieferschwelle von 10.000€?
  • Beziehen Sie das PAN-EU FBA-Programm von Amazon?

Wenn Sie eine der Fragen mit Ja beantworten, wird eine steuerliche Registrierung in Spanien fällig.

Bei dem Fulfillment-Programm PAN-EU von Amazon gilt folgendes zu beachten: Mit der Teilnahme am PAN-EU FBA-Programm ermächtigen Sie Amazon dazu, Ihre Waren gegebenenfalls in Spanien zu lagern. Dazu ist keine Freigabe Ihrerseits erforderlich, Amazon handelt im Rahmen des PAN-EU-Programms eigenständig. Deshalb gilt, wer Teil des PAN-EU FBA-Programms von Amazon ist muss sich für die Umsatzsteuer in Spanien registrieren.

Muss ich mich in Spanien registrieren, wenn ich beim OSS-Programm teilnehme?

Nein. Hier gilt der Schwellenwert von 10.000€ nicht mehr. Anstatt dessen wird die Umsatzsteuer einmalig an das heimische (deutsche) Finanzamt gezahlt. Dieses verteilt die Steuern mit den länderspezifischen Umsatzsteuersätzen an die ausländischen Finanzämter, in diesem Fall an das spanische Finanzamt mit dem spanischen Steuersatz. Somit ist keine umsatzsteuerliche Registrierung in Spanien mehr erforderlich.

Die Registrierung zum OSS-Verfahren ist besonders für solche Unternehmen ratsam, welche einen höheren Fernabsatz in europäische Länder aufweisen und die Lieferschwelle von 10.000€ überschreiten. Unsere Steuerexperten stehen Ihnen bei der Registrierung zum OSS-Verfahren jederzeit zur Seite.

Bei kleineren Unternehmen lohnt es sich auf den Einzelfall zu achten, da die Umsatzsteuersätze in Spanien höher sind als in Deutschland. Wir beraten Sie ausführlich und individuell zu allen umsatzsteuerlichen Fragen und Problemen – immer mit dem Ziel Ihre Steuerlast zu minimieren.

Welche Unterlagen werden für eine steuerliche Registrierung in Spanien benötigt?
  • Umsatzsteuerbescheinigung von allen weiteren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Weitere Erklärungen
  • Satzung und Gründungsurkunde
  • Ggf. Vollmacht des gesetzlichen Vertreters in Spanien
Was muss ich bei der innergemeinschaftlichen Verbringung berücksichtigen?

Wer Waren von Deutschland in einen anderen EU-Staat - in diesem Fall Spanien - verbringt, muss vorerst eine innergemeinschaftliche Verbringung erklären. Die Verbringung ist in der Regel steuerfrei. Jedoch nur, wenn die umsatzsteuerliche Registrierung in das verbrachte Land vor der Aktivierung des PAN-EU-Programms erfolgt. Denn nur mit der lokalen USt-ID Nummer können Waren ohne steuerliche Risiken nach Spanien verbracht werden.

Wofür benötige ich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/VAT-Nummer in Spanien?

Mit der spanischen USt.-ID/VAT-Nummer wird Ihr Waren- und Dienstleistungsverkehrs in Europa Ihrem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Die spanische VAT-Nummer heißt El número de identificación a efectos del Impuesto sobre el Valor Anadido und wird mit N. IVA abgekürzt.

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