Lagern Sie Ihre Waren in Frankreich? Oder verkaufen Sie Waren nach Frankreich und überschreiten dabei die Lieferschwelle? Dann sind Sie dazu verpflichtet, sich steuerlich in Frankreich zu registrieren und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.
Im Rahmen unserer All-in-One-Lösung übernehmen wir für Sie den gesamten Registrierungsprozess und beantragen Ihre französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.). Zusätzlich übermitteln wir Umsatzsteuervoranmeldungen, erstellen Steuererklärungen, kommunizieren mit den Behörden und stehen Ihnen darüber hinaus für sämtliche Fragen zur Verfügung.
Basics - Leistungen
500€ einmalig
Steuerliche Registrierung in Frankreich inklusive Ansprechpartner für Fragen während des Registrierungsprozesses:
79€ monatlich (umsatzunabhängig)
Laufende Unterstützung von E-Commerce-Unternehmen zur VAT-Compliance Frankreich:
Wenn Sie eine der Fragen mit Ja beantworten, wird eine steuerliche Registrierung in Frankreich fällig.
Bei dem Fulfillment-Programm PAN-EU von Amazon gilt folgendes zu beachten: Mit der Teilnahme am PAN-EU FBA-Programm ermächtigen Sie Amazon dazu, Ihre Waren gegebenenfalls in Frankreich zu lagern. Dazu ist keine Freigabe Ihrerseits erforderlich, Amazon handelt im Rahmen des PAN-EU-Programms eigenständig. Deshalb gilt, wer Teil des PAN-EU FBA-Programms von Amazon ist muss sich für die Umsatzsteuer in Frankreich registrieren.
Nein. Hier gilt der Schwellenwert von 10.000€ nicht mehr. Anstatt dessen wird die Umsatzsteuer einmalig an das heimische (deutsche) Finanzamt gezahlt. Dieses verteilt die Steuern mit den länderspezifischen Umsatzsteuersätzen an die ausländischen Finanzämter, in diesem Fall an das französische Finanzamt mit dem französischen Steuersatz. Somit ist keine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich mehr erforderlich.
Die Registrierung zum OSS-Verfahren ist besonders für solche Unternehmen ratsam, welche einen höheren Fernabsatz in europäische Länder aufweisen und die Lieferschwelle von 10.000€ überschreiten. Unsere Steuerexperten stehen Ihnen bei der Registrierung zum OSS-Verfahren jederzeit zur Seite.
Bei kleineren Unternehmen lohnt es sich auf den Einzelfall zu achten, da die Umsatzsteuersätze in Frankreich (20%) höher sind als in Deutschland (19%). Wir beraten Sie ausführlich und individuell zu allen umsatzsteuerlichen Fragen und Problemen – immer mit dem Ziel Ihre Steuerlast zu minimieren.
Wer Waren von Deutschland in einen anderen EU-Staat - in diesem Fall Frankreich - verbringt, muss vorerst eine innergemeinschaftliche Verbringung erklären. Die Verbringung ist in der Regel steuerfrei. Jedoch nur, wenn die umsatzsteuerliche Registrierung in das verbrachte Land vor der Aktivierung des PAN-EU-Programms erfolgt. Denn nur mit der lokalen USt-ID Nummer (Numéro d´identification Taxe sur la valeur ajoutée, kurz ID. TVA) können Waren ohne steuerliche Risiken nach Frankreich verbracht werden.