Steuerberater für Ärzte | steueragenten.de
Steuerberater Ärzte

Ihre Arzt-Praxis in guten Händen

Fachkompetenz

Steuerberater für Ärzte

 „Als Steuerberater für Ärzte begleitet unser Team den Aufbau und die Optimierung erfolgreicher Praxen. Wir beraten Sie ausführlich in allen steuerlichen Belangen und zeigen Ihnen individuelle Lösungen für Ihren Praxiserfolg.

Von der Niederlassung bis zur Nachfolgesuche – wir sorgen für einen reibungslosen Praxisalltag und gehen dabei gezielt auf Bedürfnisse und Anforderungen im Gesundheitswesen ein.“

Jetzt Mandant werden

Unser Tipp: Ergänzen Sie die Steuerberatung Ihrer Arztpraxis durch eine professionelle Rechtsberatung von unserer digitalen Partnerkanzlei moonlaw – mit erfahrenen Anwälten auf den Gebieten Gesellschaftsrecht & Arbeitsrecht.

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Wir sind für Sie da

Leistungen im Überblick

Sie suchen einen exzellenten Steuerberater, der auf Ärzte spezialisiert ist?
Sprechen Sie uns an!

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Full-Service-Steuerberatung

Unsere Basics für Ärzte

  • Digitales Steuerbüro: jederzeit vollen Überblick via App.
  • Digitale Buchhaltung: in der Cloud immer alles dabei.
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen: sauber gelöst.
  • Persönliche Ansprechpartner: für Fragen, Tipps und Infos.
  • Regelmäßige Gespräche: telefonisch oder vor Ort.
  • Höchste Datensicherheit: garantiert durch starke Partner.
  • Steuerberaterwechsel-Service: Wir kümmern uns darum.

Wir begleiten Ihre Praxis

Praxisübernahme

Durch umfassende Analysen und Hochrechnungen erhalten Sie von uns den Überblick über Ihre Gesamtinvestition. Zudem beraten wir Sie in Finanzierungsfragen.

Praxisoptimierung

Wir decken Ihre Steuervorteile auf, minimieren Ihre Steuerbelastung bei der Aufnahme eines Partners und beraten Sie zu weiteren Optimierungen für einen maximalen Praxiserfolg.

Praxisübergabe

Neben einer fundierten Bewertung Ihrer Praxis beraten wir Sie darüber hinaus zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Einflussfaktoren bei Ihrer Nachfolgeplanung.

Unsere Spezialisierung

Dank unserer fachlichen Expertise und unserer langjährigen Erfahrung können wir auf verschiedene Fachrichtungen und deren steuerliche Herausforderungen spezialisiert eingehen.

Steuerberater Arzt

Professionalität

Wir verstehen Ihr Business

Ob niedergelassene Ärzte, Heilberufe, Zahnärzte oder Tierärzte - profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung in der steuerlichen Betreuung von Ärzten und anderen Heilberufen. Lassen Sie uns gemeinsam ihre Praxis zum Erfolg führen.

Beratung
Gesellschaftsverträge für
Personengesellschaften
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Liquidität –
und Finanzplanung
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Steueroptimierung
Beratung zu
Rechtsformen
und Umsatzsteuer
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Jahresabschluss
Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
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Unternehmensberatung
Begleitung von Praxisübernahmen & Praxisübergaben
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Steuerberatung
Beratung bei
strategischer Ausrichtung
und Investitionen
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Rechtsberatung durch unsere digitale Partnerkanzlei moonlaw
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Beratungsversprechen für Ärzte


Leistungen

Individuelle Leistungen

Wir können individuell! Unser Steuerberatungsteam wird durch Softwareexperten ergänzt. Somit sind wir in der Lage bei Bedarf auch individuelle Schnittstellenlösungen für unsere Mandanten herzustellen. Zeitgemäße und persönliche Steuerberatung muss so flexibel sein, wie das Leben.

Zeit

Zeitsparend und verlässlich

Wir machen es Ihnen so leicht wie möglich. Dabei setzen wir, neben unserer Beratungskompetenz, eine weite Bandbreite an Software ein, die Ihre Prozesse vereinfacht. Immer mit dem Ziel, Ihnen Arbeit abzunehmen und Sie bestmöglich, nachhaltig und verlässlich zu betreuen.

Prozesse

Top-Beratung

Unser Steuer-Team für Ärzte besteht aus exzellent ausgebildeten Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten. Wir „brennen“ für unsere Mandanten und glauben fest an: Qualität setzt sich durch!

Ansprechpartner

Begeisterte Mandanten

Automatische Erinnerungen, regelmäßige Anpassung von Steuervorauszahlungen, Steuerchecks und kompetente Ansprechpartner. So einfach sind Buchhaltung und Steuerberatung heute.

Kosten

Transparente Kosten

Von versteckten Kosten halten wir nichts. Wir kommunizieren mit Ihnen und informieren klar und transparent, was unsere Leistungen kosten.

Beratung

Persönliche Ansprechpartner

Wir sind für Sie da. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät und begleitet Sie. Telefonisch oder persönlich vor Ort. Verlässlich, kompetent und fast immer gut gelaunt.

Spezialsoftware für Ärzte

Womit wir häufig arbeiten

lexware
bilbee
Billomat
Kontolino Logo
Datev Logo
lexoffice
sevDesk
SageOne
wiso

Häufige Fragen

Wie werde ich als Arzt von steueragenten.de unterstützt?

Während Sie sich als Arzt um das Wohl Ihrer Patienten kümmern, sorgen wir als spezialisierter Steuerberater im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf bei allen steuerlichen Fragen. Egal ob Sie kurz vor der Selbstständigkeit mit eigener Praxis stehen, als freiberuflicher Arzt unterwegs sind, aktuell eine Praxis führen oder auf Nachfolgesuche sind. Wir begleiten Sie mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Wie sieht die optimale Buchhaltung für Ärzte aus?

Buchhaltung und Co. können einen zur Verzweiflung bringen. Nicht, wenn Mandanten mit uns zusammenarbeiten. Denn wir nehmen Ihnen die Arbeit ab. Unser Team besteht aus exzellent ausgebildeten Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten. Fehlerquote wegen fehlenden Wissens? Nicht mit uns.

Ihre Buchhaltung erledigen Sie ganz bequem mit unserem digitalen Steuerbüro. Sie als Arzt haben vollen Zugriff auf Zahlen, Daten und Auswertungen, die nicht nur wirtschaftlichen Aufschluss geben, sondern auch bei Investitionsfragen weiterhelfen. Über das digitale Steuerbüro werden außerdem Leistungen wie Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung in exzellenter Manier abgewickelt.
Via App auf Smartphone, Tablet oder Browser können Rechnungen und Belege zu jeder Zeit, verschlüsselt, hochgeladen werden. Wir sind persönlich mit einem gleichbleibenden Ansprechpartner für unsere Mandanten da – ob telefonisch oder vor Ort. So einfach geht Steuerberatung heute.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir halten nichts von versteckten Kosten oder überzogenen Preisen. Von Anfang an kommunizieren wir klar und transparent faire Preise. Bei steueragenten.de ist jedes Angebot individuell. Fragen Sie einen Kennenlerngespräch an, damit wir uns auf Ihre Situation optimal einstellen können.

Muss ich als niedergelassener Arzt Gewerbesteuer zahlen?

Als niedergelassener Arzt sind Sie in der Regel freiberuflich tätig und somit auch von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings kann eine ungenaue oder fehlerhafte Steuerberatung dazu führen, dass eine sog. gewerbliche Abfärbung eintritt. Dieser Fall kann beispielsweise dann vorkommen, wenn Sie angestellte Ärzte beschäftigen oder im Rahmen einer integrierten Versorgung Präparate an Ihre Patienten abgeben. Unsere spezialisierten Steuerberater für Ärzte sind bestens mit der Thematik vertraut und können Ihnen hierzu eine erstklassige Beratung anbieten.

Welche Steuern muss ich als angestellter Arzt zahlen?

Sind Sie angestellter Arzt in einem Krankenhaus, einer Behörde, einer Forschungseinrichtung oder in einem sonstigen ambulant-ärztlichen Bereich? Dann haben Sie jede Menge Möglichkeiten durch Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Abzügen Steuern zu sparen. In unserem Bereich für Steuerberater für Privatpersonen finden Sie hierzu weitere Informationen. Oder Sie kontaktieren uns einfach direkt über unser Kontaktformular oder per Telefon.

Was muss ich als Arzt bei der Umsatzsteuer beachten?

Ob niedergelassener oder angestellter Arzt, für das Umsatzsteuergesetz sind Sie in beiden Fällen ein Unternehmer. Damit sind Sie verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich sind klassische Heilbehandlungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Jedoch gehen einige Leistungen über die klassische Humanmedizin hinaus und werden somit umsatzsteuerpflichtig.

Dabei ist die Grenze nicht immer eindeutig. Umsatzsteuer-Fallen sind unter anderem, medizinische Eingriffe, welche nicht der heilberuflichen, sondern der ästhetischen Behandlung dienen. Beispiel hierzu ist eine Zahnaufhellung. Allerdings entfällt die Umsatzsteuerpflicht, sollte das Bleaching zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vorgenommen werden. Das Beispiel zeigt, dass es gilt den Überblick zu bewahren und den Einzelfall zu prüfen! Auch im Falle der Veräußerung von Gerätschaften oder der Praxis sollten Sie sich als Arzt unbedingt umsatzsteuerrechtlich beraten lassen.

Klar. Verständlich. Transparent.

Nutzen Sie Ihre Zeit und übergeben Sie uns Ihre steuerlichen Angelegenheiten

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