Spezialisierung
Steuerberater für Ärzte
Wir bieten digitale Steuerberatung für niedergelassene Ärzte und begleiten Ihre Praxis in jeder Phase:
- Buchhaltung, EÜR und Steuererklärungen, komplett aus einer Hand
- KV-Abrechnung, Privatliquidation und IGeL sauber getrennt und verbucht
- Ihre Freiberuflichkeit geschützt, bevor gewerbliche Abfärbung teuer wird
- Erfahrung mit Arztpraxen seit 2010, von der Einzelpraxis bis zur BAG
- Ein fester Ansprechpartner für sämtliche steuerliche Angelegenheiten
Warum Ärzte einen spezialisierten Steuerberater brauchen
Eine Arztpraxis ist steuerlich kein normales Unternehmen. Die teuersten Fehler entstehen genau dort, wo allgemeine Steuerberatung an ihre Grenzen kommt. Drei Beispiele aus unserem Beratungsalltag:
Gewerbliche Abfärbung
Sie verkaufen in der Praxis Kontaktlinsen oder Nahrungsergänzung? Beides klingt harmlos und kann trotzdem Ihre gesamte Praxis gewerblich „abfärben" lassen. Die Folge: Gewerbesteuer auf alle Einkünfte, oft rückwirkend für mehrere Jahre. Als niedergelassener Arzt sind Sie freiberuflich tätig, dieser Status ist bares Geld wert. Wir strukturieren Ihre Praxis so, dass er es bleibt, z.B. durch die saubere Trennung gewerblicher Nebentätigkeiten.
Umsatzsteuer
Botox gegen Migräne: umsatzsteuerfrei. Botox gegen Falten: 19 % Umsatzsteuer. Ob eine Leistung steuerfrei bleibt, entscheidet die medizinische Indikation und diese Grenze verläuft mitten durch Ihren Leistungskatalog. IGeL ohne Indikation, ästhetische Eingriffe, Gutachten für Versicherungen und Gerichte, Vorträge: alles potenziell steuerpflichtig. Wer das erst in der Betriebsprüfung erfährt, zahlt die Umsatzsteuer aus eigener Tasche nach. Wir ordnen jede Ihrer Leistungen einmal vollständig zu, bevor es das Finanzamt tut.
Liquidität
KV-Honorare kommen quartalsweise und mit Verzögerung, Privatliquidationen unregelmäßig, die Steuervorauszahlung dagegen pünktlich. Kommt dann noch das neue Sonografiegerät dazu, wird aus einer soliden Ertragslage schnell ein Engpass. Wir passen Ihre Vorauszahlungen laufend an die tatsächlichen Zahlen an.
Full-Service-Steuerberatung
Unsere Basics für Ärzte
- Digitale Buchhaltung: Belege, Fristen und Auswertungen im Blick.
- Lohnbuchhaltung: für das gesamte Praxisteam.
- EÜR und Steuererklärungen: fristgerecht und korrekt.
- Feste Ansprechpartner: echte Betreuung statt Ticketsystem.
- Behördenkommunikation: Wir übernehmen.
- Wachstumsfähige Prozesse: erprobt und skalierbar.
- Steuerberaterwechsel ohne Stress: Wir kümmern uns darum.
- Unser Anwaltspartner: moonlaw, rechtlich abgesichert.
Alles läuft über unser digitales Steuerbüro: Belege per App hochladen, Auswertungen jederzeit einsehen und ein fester Ansprechpartner, den Sie erreichen.

Wir begleiten Ihre Praxis in jeder Phase
Praxisübernahme

Der Schritt in die eigene Praxis ist die größte finanzielle Entscheidung Ihrer Laufbahn und die wenigsten treffen sie zweimal. Wir rechnen mit Ihnen durch, was eine Übernahme wirklich kostet: Kaufpreis, Praxiswert, Finanzierung und künftige Ertragslage.
Praxisoptimierung

Im Praxisalltag entscheidet nicht die große Gestaltung, sondern die Summe der richtigen Routinen: eine Buchhaltung, in der KV-Einnahmen, Privatliquidation und IGeL getrennt auswertbar sind. Eine BWA, die Ihnen den Ist-Stand zeigt und Vorauszahlungen, die zur Ertragslage passen.
Praxisübergabe

Wenn die Praxisabgabe näher rückt, geht es um Praxiswert, Nachfolgersuche, Vertragsgestaltung und darum, wie viel vom Verkaufserlös nach Steuern bei Ihnen ankommt. Mit ermäßigtem Steuersatz und Freibetrag lässt sich viel gestalten, wenn Sie früh anfangen.
Häufige Fragen von Ärzten an uns
Was kostet ein Steuerberater für Ärzte?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt von Praxisumsatz und Leistungsumfang ab. Wir nennen Ihnen im Anschluss an das Kennenlerngespräch einen konkreten und transparenten Preis für Ihre Praxis.
Muss ich als niedergelassener Arzt Gewerbesteuer zahlen?
In der Regel nein: Als Arzt sind Sie freiberuflich tätig und von der Gewerbesteuer befreit. Gefährlich wird es bei gewerblicher Abfärbung. Etwa durch den Verkauf von Produkten oder unzureichend überwachte angestellte Ärzte. Wir strukturieren Ihre Praxis so, dass Ihr Freiberufler-Status geschützt bleibt.
Welche Leistungen meiner Praxis sind umsatzsteuerpflichtig?
Heilbehandlungen mit medizinischer Indikation sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerpflichtig sind dagegen häufig IGeL-Leistungen ohne Indikation, ästhetische Behandlungen, Gutachten und Vorträge. Wir prüfen Ihren gesamten Leistungskatalog und ordnen jede Leistung rechtssicher zu, bevor es die Betriebsprüfung tut.
Lohnt sich eine BAG, ein MVZ oder eine andere Rechtsform für meine Praxis?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Partneraufnahme, Anstellung von Ärzten, Haftung und Steuerbelastung spielen zusammen. Wir simulieren die Steuerbelastung der Varianten für Ihren konkreten Fall und geben eine klare Empfehlung.
Wie läuft der Wechsel zu steueragenten.de ab?
Sie stellen eine Anfrage, wir lernen uns kennen. Den Rest übernehmen wir. Die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, die Übernahme der Unterlagen und die Einrichtung des digitalen Steuerbüros organisieren wir vollständig.
Lernen wir uns unverbindlich kennen
Sie können herausfinden, ob wir zu Ihrer Praxis passen. In einem kostenlosen Kennenlerngespräch, telefonisch oder via Videocall.

Weitere Spezialisierungen
Dank unserer fachlichen Expertise und unserer langjährigen Erfahrung können wir neben klassischen Ärzten auf verschiedene Fachrichtungen und deren steuerliche Herausforderungen spezialisiert eingehen.




