Fachkompetenz
„Als Steuerberater für Ärzte begleitet unser Team den Aufbau und die Optimierung erfolgreicher Praxen. Wir beraten Sie ausführlich in allen steuerlichen Belangen und zeigen Ihnen individuelle Lösungen für Ihren Praxiserfolg.
Von der Niederlassung bis zur Nachfolgesuche – wir sorgen für einen reibungslosen Praxisalltag und gehen dabei gezielt auf Bedürfnisse und Anforderungen im Gesundheitswesen ein.“
Full-Service-Steuerberatung
Wir können individuell! Unser Steuerberatungsteam wird durch Softwareexperten ergänzt. Somit sind wir in der Lage bei Bedarf auch individuelle Schnittstellenlösungen für unsere Mandanten herzustellen. Zeitgemäße und persönliche Steuerberatung muss so flexibel sein, wie das Leben.
Während Sie sich als Arzt um das Wohl Ihrer Patienten kümmern, sorgen wir als spezialisierter Steuerberater im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf bei allen steuerlichen Fragen. Egal ob Sie kurz vor der Selbstständigkeit mit eigener Praxis stehen, als freiberuflicher Arzt unterwegs sind, aktuell eine Praxis führen oder auf Nachfolgesuche sind. Wir begleiten Sie mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Buchhaltung und Co. können einen zur Verzweiflung bringen. Nicht, wenn Mandanten mit uns zusammenarbeiten. Denn wir nehmen Ihnen die Arbeit ab. Unser Team besteht aus exzellent ausgebildeten Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten. Fehlerquote wegen fehlenden Wissens? Nicht mit uns.
Ihre Buchhaltung erledigen Sie ganz bequem mit unserem digitalen Steuerbüro. Sie als Arzt haben vollen Zugriff auf Zahlen, Daten und Auswertungen, die nicht nur wirtschaftlichen Aufschluss geben, sondern auch bei Investitionsfragen weiterhelfen. Über das digitale Steuerbüro werden außerdem Leistungen wie Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung in exzellenter Manier abgewickelt.
Via App auf Smartphone, Tablet oder Browser können Rechnungen und Belege zu jeder Zeit, verschlüsselt, hochgeladen werden. Wir sind persönlich mit einem gleichbleibenden Ansprechpartner für unsere Mandanten da – ob telefonisch oder vor Ort. So einfach geht Steuerberatung heute.
Wir halten nichts von versteckten Kosten oder überzogenen Preisen. Von Anfang an kommunizieren wir klar und transparent faire Preise. Bei steueragenten.de ist jedes Angebot individuell. Fragen Sie einen Kennenlerngespräch an, damit wir uns auf Ihre Situation optimal einstellen können.
Als niedergelassener Arzt sind Sie in der Regel freiberuflich tätig und somit auch von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings kann eine ungenaue oder fehlerhafte Steuerberatung dazu führen, dass eine sog. gewerbliche Abfärbung eintritt. Dieser Fall kann beispielsweise dann vorkommen, wenn Sie angestellte Ärzte beschäftigen oder im Rahmen einer integrierten Versorgung Präparate an Ihre Patienten abgeben. Unsere spezialisierten Steuerberater für Ärzte sind bestens mit der Thematik vertraut und können Ihnen hierzu eine erstklassige Beratung anbieten.
Sind Sie angestellter Arzt in einem Krankenhaus, einer Behörde, einer Forschungseinrichtung oder in einem sonstigen ambulant-ärztlichen Bereich? Dann haben Sie jede Menge Möglichkeiten durch Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Abzügen Steuern zu sparen. In unserem Bereich für Steuerberater für Privatpersonen finden Sie hierzu weitere Informationen. Oder Sie kontaktieren uns einfach direkt über unser Kontaktformular oder per Telefon.
Ob niedergelassener oder angestellter Arzt, für das Umsatzsteuergesetz sind Sie in beiden Fällen ein Unternehmer. Damit sind Sie verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich sind klassische Heilbehandlungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Jedoch gehen einige Leistungen über die klassische Humanmedizin hinaus und werden somit umsatzsteuerpflichtig.
Dabei ist die Grenze nicht immer eindeutig. Umsatzsteuer-Fallen sind unter anderem, medizinische Eingriffe, welche nicht der heilberuflichen, sondern der ästhetischen Behandlung dienen. Beispiel hierzu ist eine Zahnaufhellung. Allerdings entfällt die Umsatzsteuerpflicht, sollte das Bleaching zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vorgenommen werden. Das Beispiel zeigt, dass es gilt den Überblick zu bewahren und den Einzelfall zu prüfen! Auch im Falle der Veräußerung von Gerätschaften oder der Praxis sollten Sie sich als Arzt unbedingt umsatzsteuerrechtlich beraten lassen.