Fachkompetenz
"Als Steuerberater für Zahnärzte setzen wir die Zeichen Ihrer modernen Zahnarztpraxis auf unternehmerischen Erfolg. Wir beraten Sie ausführlich zu steuerlichen Gestaltungsvarianten und zeigen Ihnen zukunftsorientierte Strategien, die den Arbeitsprozessen Ihrer Zahnarztpraxis entsprechen.
Neben der laufenden Buchhaltung und Lohnabwicklung sowie der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen beraten wir Zahnärzte - von der Assistenzzeit über die Existenzgründung in die Optimierung Ihrer Zahnarztpraxis bis hin zur Praxisabgabe bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen."
Full-Service-Steuerberatung
Während Sie sich als Zahnarzt um das Wohl Ihrer Patienten kümmern, sorgen wir als spezialisierter Steuerberater im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf bei sämtlichen steuerlichen Fragen. Egal ob Sie kurz vor der Selbstständigkeit mit eigener Praxis stehen, aktuell eine Zahnarztpraxis führen, diese optimieren wollen, oder auf Nachfolgesuche sind. Wir begleiten Sie mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Zettelwirtschaft und Papierkram war gestern. Die Digitalisierung von Zahnarztpraxen ist mitunter Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Warum nicht auch die Buchhaltung digital erledigen?
Mit steueragenten.de erhalten Sie Steuerberatung auf der Höhe der Zeit. In unserem digitalen Steuerbüro haben Sie als Zahnarzt vollen Zugriff auf Zahlen, Daten und Auswertungen, die nicht nur wirtschaftlichen Aufschluss geben, sondern auch bei Investitionsfragen weiterhelfen. Über das digitale Steuerbüro werden außerdem Leistungen wie Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung in exzellenter Manier abgewickelt.
Via App auf Smartphone, Tablet oder Browser können Rechnungen und Belege zu jeder Zeit, verschlüsselt, hochgeladen werden. Ergänzende Schnittstellen zur automatisierten Übermittlung stehen für die gängigsten Systeme zur Verfügung. Wir sind persönlich mit einem gleichbleibenden Ansprechpartner für unsere Mandanten da – ob telefonisch oder vor Ort. So einfach geht Steuerberatung heute.
Grundsätzlich sind zahnärztliche Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Jedoch zeigt sich im Detail, dass nicht alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen unter diese Befreiung fallen. Beispielsweise sind ästhetische Leistungen wie Bleaching oder der Austausch intakter Füllungen umsatzsteuerpflichtig. Weitere Tätigkeiten wie das Erstellen von Gutachten für Versicherungen, Einkünfte aus Vorträgen oder Fachartikeln sowie der Verkauf von Mundhygieneartikel aus einem Prophylaxe-Shops sind ebenfalls von der Umsatzsteuer betroffen.
Welche Leistungen wie zu beurteilen sind und wie sich Chancen auf Ihre Gewinn- und Steuersituation auswirken, klären wir mit Ihnen im Detail. Deshalb unterstützen wir Sie als Steuerberater für Zahnärzte.