Vermögensverwaltende GmbH: Vorteile clever nutzen
Stand 16.06.2026 - Lesezeit: 7 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Eine vermögensverwaltende GmbH (vv GmbH) verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen, etwa Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen, Edelmetalle oder Kryptowährungen
• Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei.
• Betriebsausgaben (z. B. Verwaltergebühren, Software) sind abziehbar und Verluste breiter verrechenbar als im Privatvermögen.
• Ihr volles Potenzial entfaltet die vv GmbH erst beim Thesaurieren und Reinvestieren, Ausschüttungen lösen zusätzlich 26,375 % Steuer aus.
• Nachteil: Es entfallen die privaten Steuerfreiheits-Fristen (1 Jahr bzw. 10 Jahre). Eine individuelle Steuerberatung ist daher unerlässlich.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Im ersten Schritt unterscheidet sich die vermögensverwaltende GmbH (vv GmbH) nicht von einer herkömmlichen GmbH. In Folge sind alle Vorschriften des GmbHG auch auf vv GmbHs anwendbar.
Die Unterscheidung tritt erst in der Tätigkeit der GmbH auf. Während eine herkömmliche GmbH sich durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auszeichnet, besteht die Tätigkeit einer vermögensverwaltenden GmbH ausschließlich aus der Verwaltung eigenen Vermögens.
Das verwaltete Vermögen kann hierbei viele verschiedene Ausprägungen annehmen. In Frage kommen zum Beispiel:
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
- Wertpapiere
- Immobilien
- Kryprowährungen
- Edelmetalle
Eine Vermögensverwaltende GmbH ist dabei insbesondere dann von Nutzen, wenn langfristig Vermögen aufgebaut werden soll, da sich hieraus Thesaurierungseffekte ergeben.
Sieben Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH
Bei der Vermögensverwaltenden GmbH gibt es im Vergleich zur Verwaltung des Vermögens im Privatvermögen des Gesellschafters eine Reihe steuerlicher Vorteile:
1. Allgemeiner Steuersatz
Die gesamte Steuerbelastung für GmbHs beträgt aktuell je nach Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde etwa 30%. Dieser Steuersatz setz sich zusammen aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Der Körperschaftsteuersatz wird ab dem Jahr 2028 jährlich um 1% sinken, bis dieser im Jahr 2032 nur noch bei durchschnittlich 10% liegt. Die Gesamtsteuerbelastung der GmbH liegt dann in etwas bei 25%. Der Grenzsteuersatz beträgt dagegen oftmals, je nach Höhe des übrigen Einkommens, bis zu 42%.
Beispiel:
Die GmbH betreibt Lending und Staking mit verwalteten Krytowährungen. Hieraus wird ein Gewinn von 100.000€ erzielt. Hier liegt die Annahme zugrunde das der Mandat ist mit seinen anderen Einkünften, zum Beispiel aus einem Angestelltenverhältnis, bereits im Spitzensteuersatz erreicht hat.
| Gewinn | 100.000€ |
| Steuer im Privatvermögen | 42.000€ |
| Steuer in der GmbH | 30.000€ |
Dieser Vorteil wirkt sich allerdings nur vollumfänglich aus, wenn die Gewinne thesauriert und reinvestiert werden. Soweit diese an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, entstehen weitere Steuern auf privater Ebene in Höhe von 26,375%.
Zudem ist durch den gleichbleibenden Steuersatz im Vergleich zum progressiven Steuersatz im Privatvermögen eine bessere Planbarkeit gegeben.
2. Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Aktien
Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu 95% steuerfrei. Die zu versteuernden 5% gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Eine Kürzung der tatsächlich mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Kosten findet hier, im Gegensatz zum Teileinkünfteverfahren im Privatvermögen, nicht statt.
Bei der Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an in welcher Höhe die vv GmbH an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Befreiung kann sowohl bei einer 100% Unternehmensbeteiligung in Anspruch genommen werden als auch bei einer einzelnen gehaltenen Aktie.
Beispiel:
Es werden 20 Aktien mit einem Gewinn von 50.000€ veräußert.
Im Privatvermögen unterliegen diese der Abgeltungsteuer von 26,375%.
Steuer im Privatvermögen: 13.187,50€
Nach Steuern verbleibende Reinvestitionssumme im Privatvermögen: 36.812,50€
Steuer in der GmbH 1,5%: 750,00€
Nach Steuern verbleibende Reinvestitionssumme im Betriebsvermögen (GmbH): 49.250,00€
3. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Die Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften können ebenfalls zu 95% steuerfrei sein.
Voraussetzung hierfür ist, dass die vermögensverwaltende GmbH zu Beginn des Kalenderjahres zu mindestens 10% (hinsichtlich der der Körperschaftsteuer) und zu 15% (hinsichtlich der Gewerbesteuer) an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist.
Beispiel:
Die X-GmbH, an der seit dem Jahr 2023 eine Beteiligung in Höhe von über 15% besteht, schüttet im Jahr 2025 100.000€ aus.
Steuer im Privatvermögen: 26.375€
Steuer in der GmbH: 1.500€
4. Berücksichtigung von Wertminderungen
Da die vv GmbH zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet ist, ist es auch möglich eine Bewertung des verwalteten Vermögens vorzunehmen. Soweit eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, können somit Teilwertabschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen werden. Dadurch können sich nicht realisierte Verluste bereits steuermindernd auswirken.
Lediglich bei Aktien entsteht keine steuermindernde Wirkung, da eine mögliche Abschreibung außerbilanziell wieder hinzuzurechnen wäre.
Beispiel:
Der Kurs des gehaltenen Zertifikats fällt zum 31.12.2025 von 100.000€ auf 80.000€.
Statt zum Zeitpunkt der Veräußerung kann sich der Verlust bereits jetzt im Jahr 2025 steuerlich auswirken.
Das zu versteuernde Einkommen sinkt um 20.000€.
5. Berücksichtigung von Betriebsausgaben
Im Privatvermögen ist gem. §20(9) EStG der steuermindernde Abzug von Kosten die im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen stehen ausgeschlossen. Eine derartige Einschränkung gibt es im Betriebsvermögen nicht.
Im Gegensatz zum Privatvermögen können zum Beispiel folgende Kosten angesetzt werden:
- Zinsen zur Finanzierung
- Gebühren für Vermögensverwalter
- Lizenzgebühren für genutzte Software
- Fortbildungskosten
- Anschaffung von Hardware zur Vermögensverwaltung
6. Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften
Im Privatvermögen können Verluste aus Kapitalvermögen gem. §20(8) EStG nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Eine solche Einschränkung gibt es in der vermögensverwaltenden GmbH nicht. Die einzige Ausnahme ist eine Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften.
Beispiel:
Es werden Verluste aus Zertifikaten in Höhe von 20.000€ und Gewinne Lending und Staking von Kryptowährungen in Höhe von 25.000€ in einem Jahr erwirtschaftet.
Steuer im Privatvermögen: 25.000€ x 42% = 10.500€
Verlustvortrag Kapitaleinkünfte: 10.500€
Steuer in der vermögensverwaltenden GmbH: 5.000€ x 30% = 1.500€
7. Keine Umsatzsteuer
Die Geschäfte der vermögensverwaltenden GmbH sind typischerweise Umsatzsteuerfrei. Daher muss weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Es fallen hier keine entsprechenden Kosten wie bei einer operativ tätigen GmbH an.
Besteht bei einer vv GmbH Gewerbesteuerpflicht?
Obwohl eine vermögensverwaltende GmbH hauptsächlich Einkünfte erzielt die lt. dem Einkommensteuergesetz nicht gewerblich sind, sind die Einkünfte einer (vermögensverwaltenden) GmbH gem. §2(2) GewStG im vollen Umfang gewerblich und unterliegen daher auch der Gewerbesteuer.
Hier gibt es lediglich hinsichtlich der Verwaltung von Immobilien eine streng geregelte Ausnahmeregelung.
Nachteile und Risiken einer vermögensverwaltenden GmbH
Wie jede steuerliche Gestaltung hat auch die vermögensverwaltende GmbH einige Nachteile:
1. Verwaltungskosten
Da die vermögensverwaltende GmbH steuerrechtlich und zivilrechtlich einer herkömmlichen GmbH gleichgestellt ist, ist mit dieser ein Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Verpflichtungen:
- Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Fristgerechte Erstellung und Offenlegung Jahresabschluss
Zudem fallen in der Regel folgende Kosten an:
- IHK-Beitrag
- LEI-Register (wenn Wertpapiere gehandelt werden)
- Kontoführungsgebühr für notwendiges Firmenkonto
- Gründungskosten
- Steuerberatungskosten
2. Kapitalbindung/strikte Trennung
Das GmbH zugeführte Kapital muss auch in dieser verbleiben. Eine kurzfristige Überlassung von Kapital kann nur als verzinsliches Darlehen gewährt werden.
Es ist zu beachten, das die GmbH als eine eigenständige juristische Person alleinige Eigentümerin der Vermögensgegenstände ist. Der Gesellschafter ist lediglich Eigentümer der GmbH und kann auf die Vermögensgegenstände nur im Rahmen einer Gewinnausschüttung oder einem entgeltlichen, fremdüblichen Erwerb zugreifen.
3. Dividenden
Wenn die vermögensverwaltende GmbH weniger als 10% bzw. 15% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, können dieser von der oben genannten Steuerbegünstigung nicht profitieren.
In diesem Fall wird die Dividende in der vermögensverwaltenden GmbH mit dem regulären Steuersatz von 30% besteuert.
Im Privatvermögen fällt hingegen nur die Abgeltungsteuer in Höhe von 26,375% an.
Daher lohnt sich steuerlich der Handel mit Aktien in einer vermögensverwaltenden GmbH eher wenn die Handelsstrategie auf Veräußerungsgewinnenbasiert und nicht ausschließlich auf der Erzielung von Dividenden.
4. Verluste aus Beteiligungen
Soweit aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Aktien Verluste entstehen, wirken sich diese steuerlich nicht aus.
5. Veräußerung von Vermögensgegenständen
Im Privatvermögen ist die Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. §23 EStG nach folgenden Fristen steuerfrei:
- Immobilien: 10 Jahre
- Sonstiges (z.B. Kryptowährungen, Edelmetalle): 1 Jahr
Im Betriebsvermögen der vermögensverwaltenden GmbH gibt es eine solche Befreiung nicht. Hier sind mögliche Veräußerungsgewinne immer steuerpflichtig.
Daher ist insbesondere das Halten von Kryptowährungen in der vermögensverwaltenden GmbH nur dann sinnvoll, wenn keine langfristige Haltestrategie verfolgt wird bzw. wenn mit den Krypto-Assets weitere Einkünfte generiert werden.
Die Gründung der vv GmbH
Es ist zu beachten das die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH gut durchdacht und geplant werden sollte.
Zum einem sind spätere Änderungen der Satzung immer mit Kosten verbunden und zum anderen ist die Auflösung einer GmbH ein zeit- und kostenintensiver Vorgang.
Die Gründung einer GmbH ist dabei ist ein formeller Vorgang der detailliert im Gesetz geregelt ist. Dabei ist im Allgemeinen folgendes zu beachten:
- Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000€betragen und zum Zeitpunkt der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister mindestens zur Hälfte eingezahlt werden.
- Die Gründung erfolgt über einen Gesellschaftsvertrag. Dieser muss bei einem Notar notariell beurkundet und im Anschluss muss die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden.
- Rechtlich existiert die GmbH erst mit Eintragung ins Handelsregister.
Fazit: Lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH für Sie?
Wenn Sie ihr Vermögen langfristig halten und reinvestieren möchten, kann die vermögensverwaltende GmbH ein gutes Instrument zur Gestaltung der Steuerbelastung sein.
Lassen Sie von einem Experten prüfen, inwiefern sich eine vermögensverwaltende GmbH für Sie rechnet.
Häufige Fragen
Ist eine vermögensverwaltende GmbH eine eigene Rechtsform?
Nein, eine vermögensverwaltende GmbH ist keine eigene Rechtsform. Es handelt sich um eine GmbH ohne operativen Geschäftsbetrieb, die lediglich private Vermögensverwaltung (Aktienhandel, Beteiligungen etc.) betreibt.
Kann ich eine vermögensverwaltende GmbH auch als Holding nutzen?
Ja, auch eine Holding ist eine vermögensverwaltende GmbH. Die Tätigkeit einer vermögensverwaltenden GmbH geht lediglich über das Halten einer Beteiligung hinaus.
Sind die Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen steuerfrei?
Zum Teil. Die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind zu 95% steuerfrei.
Könne die Kosten in Zusammenhang mit Einkünften aus Wertpapieren als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
Ja, alle Kosten, die im Zusammenhang mit Wertpapieren auftreten, können angesetzt werden.
Disclaimer
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Reinvestieren statt versteuern
Mit einer vermögensverwaltenden GmbH bleiben deutlich mehr Mittel für die Reinvestition. Wir beraten, ob eine vv GmbH Sinn für Sie macht und begleiten bei der laufenden steuerlichen Betreuung.

Richard
Teamleiter
