Vermögensverwaltende GmbH: (Keine) Gewerbesteuer zahlen?
Stand 22.04.2026 - Lesezeit: 6 Minuten
Bei der vermögensverwaltenden GmbH streben Gesellschafter häufig eine Steuerbefreiung an. Dies ist in der Regel nicht möglich, denn eine vermögensverwaltende GmbH ist gewerbesteuerpflichtig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gewerbesteuer in der vermögensverwaltenden GmbH auf ein Minimum zu reduzieren.
In diesem Artikel lesen Sie, wann das möglich ist, welche Strukturvarianten dies unterstützen und welche Tätigkeiten die Gewerbesteuerkürzung wiederum gefährden.
Das Wichtigste zur Gewerbesteuer in der vermögensverwaltenden GmbH in Kürze:
• Eine vermögensverwaltende GmbH ist kraft Rechtsform grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG).
• Für Immobilien-GmbHs kann ggf. die erweiterte Grundstückskürzung greifen. (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).
• Beteiligungsstrukturen wie eine Holding können die Steuerbelastung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne potenziell deutlich reduzieren.
Inhalt
- Was ist eine vermögensverwaltende GmbH (vv GmbH)?
- Unterliegt die vermögensverwaltende GmbH der Gewerbesteuerpflicht?
- Wann gilt die Gewerbesteuerfreiheit in der vermögensverwaltenden GmbH?
- Gewerbesteuer in der vermögensverwaltenden GmbH optimieren: Welche Möglichkeiten gibt es?
- Wann lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH?
- Fazit
- FAQs
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH (vv GmbH)?
Eine vermögensverwaltende GmbH (vv GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Tätigkeit sich ausschließlich auf die Verwaltung eigenen Vermögens beschränkt. Der Geschäftszweck der Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt also beispielsweise
- im Ziel der Vermietung und Verpachtung von Immobilien,
- dem Halten von Beteiligungen
- oder der Anlage in Wertpapieren.
Unterliegt die vermögensverwaltende GmbH der Gewerbesteuerpflicht?
Die vermögensverwaltende GmbH unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Das mag widersprüchlich klingen, denn in der vermögensverwaltenden GmbH gibt es kein operatives Geschäft und damit auch keinen eingerichteten Gewerbebetrieb. Sie erzielt ausschließlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung. Dennoch gilt sie steuerlich kraft Rechtsform als gewerblich (§ 2 Abs. 2 GewStG).
Gewerbesteuer in der vv GmbH optimieren: Welche Möglichkeiten gibt es ?
Für vermögensverwaltende GmbHs gibt es mehrere Möglichkeiten der Steueroptimierung, um die Gewerbesteuer so weit zu senken, dass sie gegen Null tendiert. Folgende Optionen sind denkbar:

1. GmbH-Sitz in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz anmelden
Der kommunale Hebesatz hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Gewerbesteuer bzw. die Steuerlast einer GmbH.
Ihre effektive Steuerbelastung reduziert sich, wenn Sie den Sitz Ihrer vermögensverwaltenden GmbH in einer Kommune mit niedrigem Hebesatz legen. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt beispielsweise aktuell bei 200 %. Ab dem Jahr 2027 steigt der Mindesthebesatz auf 280%. Als niedrig eingestuft sind Hebesätze zwischen 200 bis 300 %, wobei der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland etwa bei 400 % liegt. Alles darüber gilt als hoch.
Wichtig ist jedoch: Der Sitz darf nicht nur „auf dem Papier“ bestehen. Es muss auch der Ort der Geschäftsleitung sein. Das heißt nichts anderes, als dass die Wesentlichen Geschäftsentscheidungen tatsächlich an diesem Ort getroffen werden müssen.
2. Steuerbefreiungen nach § 3 GewStG prüfen
Das Gewerbesteuergesetz enthält in § 3 GewStG eine Reihe von Befreiungstatbeständen. Dieser greift bei der vermögensverwaltenden GmbH allerdings in der Regel nicht, da keine Gemeinnützigkeit vorliegt.
Beispiele für Befreiungen nach § 3 GewStG sind unter anderem:
- Gemeinnützige Körperschaften mit ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, wenn sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
- Bestimmte Bildungseinrichtungen, etwa staatlich anerkannte Ersatzschulen.
- Kleine Photovoltaikbetriebe unter engen Voraussetzungen.
Selten ist eine Befreiung denkbar, wenn die Struktur der vermögensverwaltenden GmbH beispielsweise in eine gemeinnützige Stiftung oder eine steuerbegünstigte Körperschaft eingebettet ist.
3. Steuerfreie Einnahmen und Gewinne nutzen
Hält Ihre vermögensverwaltende GmbH Anteile an anderen Kapitalgesellschaften, können Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerlich stark begünstigt sein. Nach § 8b KStG sind solche Erträge zu 95 % steuerfrei, 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe.
Für die Gewerbesteuer gilt dabei:
- Veräußerungsgewinne aus Anteilen sind in der Praxis regelmäßig ebenfalls zu 95% gewerbesteuerfrei.
- Dividenden sind gewerbesteuerlich nur dann begünstigt, wenn eine Mindestbeteiligung (ab 15 %) vor Beginn des Veranlagungsjahres der Ausschüttung erreicht wird. Liegt die Beteiligung unter 15 %, erfolgt eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG.
4. Beteiligungen an Personengesellschaften
Ist Ihre GmbH Mitunternehmerin einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, können die entsprechenden Gewinnanteile unter bestimmten Voraussetzungen gewerbesteuerlich gekürzt werden. Die Kürzung greiftfür den gesamten Gewinnanteil aus der Personengesellschaft, unabhängig davon ob die einzelnen Einkünfte der Personengesellschaft aus einem eingerichteten Gewerbebetrieb stammen. . Verluste aus der Beteiligung dürfen den Gewerbeertrag der GmbH grundsätzlich nicht mindern.
Gleiches gilt wenn die Personengesellschaft nach §15(3) ESTG gewerblich geprägt ist.
5. Immobilien-GmbH: Fokus auf erweiterte Grundstückskürzung
Die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist zudem möglich, wenn Sie Immobilien in der vermögenverwaltenden GmbH halten und vermieten. Zudem muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet. Dann werden Erträge aus der reinen Vermietung eigenen Grundbesitzes gewerbesteuerlich gekürzt. Für die Besteuerung von Mieteinnahmen leisten Sie so nur noch die Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Bereits kleinere gewerbliche Aktivitäten können die gesamte Begünstigung gefährden. Schädlich sind insbesondere:
- Mitvermietung von Inventar oder Betriebsvorrichtungen
- gewerblicher Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze als häufiges Indiz)
- umfangreiche Zusatzleistungen
- operative Nutzung als eigene Betriebsgrundlage
6. Holding-Struktur: Gewinne steuerlich bündeln
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihre GmbH in eine Holding-Struktur einzubinden. Dabei hält eine Mutter-GmbH (Holding GmbH) Anteile an operativen Gesellschaften oder Immobilien GmbHs. Der Vorteil ist die Thesaurierung: Gewinne aus Beteiligungen fließen so weitgehend steuerbegünstigt an die Holding. Dort thesaurieren Sie diese für den weiteren Aufbau von Vermögen.
Aus eigener Praxis
In der Beratung bei steueragenten.de sehen wir regelmäßig, dass vermögensverwaltende GmbHs zwar grundsätzlich richtig gedacht sind, aber in der Umsetzung unnötig Gewerbesteuer zahlen.
Wir prüfen Ihre bestehende Struktur oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine gewerbesteuerlich optimierte Lösung für Ihre vermögensverwaltende GmbH.
Wann lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH?
Wann sich die vermögensverwaltende GmbH lohnt, ist einzelfallabhängig. Meist rechnet sich die vermögensverwaltende GmbH erst ab einem höheren sechsstelligen Vermögen, da laufende Gebühren für Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuerberatung berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich stellt sich die Frage, welche Form der vermögensverwaltenden GmbH die größten Steuervorteile für Sie bringt und den Vermögensaufbau optimiert. Folgende Möglichkeiten sind denkbar:
Vermögensverwaltende GmbH für Kapitalanlagen
Bündeln Sie größere Kapitalanlagen wie Aktien oder Beteiligungen in einer vermögensverwaltenden GmbH, kann das steuerlich sinnvoll sein. Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen sind nach § 8b KStG weitgehend begünstigt. Anstelle der Abgeltungsteuer im Privatvermögen fällt innerhalb der Kapitalgesellschaft regelmäßig Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an.
Vermögensverwaltende GmbH als Immobilien GmbH
Für Immobilien, Vermietung und Verpachtung kann eine eigenständige Immobilien GmbH besonders attraktiv sein. Unter den Voraussetzungen der erweiterten Kürzung (§ 9 GewStG) kann die vermögensverwaltende GmbH Gewerbesteuer faktisch entfallen. Die Erträge unterliegen dann nur der Körperschaftsteuer. Voraussetzung ist eine reine Vermögensverwaltung ohne schädliche Tätigkeiten.
Vermögensverwaltende GmbH als Holding für Beteiligungen
Als Holding GmbH eignet sich die vermögensverwaltende GmbH, wenn Sie operative Gesellschaften oder Personengesellschaften steuern möchten. Dividenden und Ausschüttungen können weitgehend steuerfrei zufließen, was die Steuerbelastung im Konzern senkt.
Fazit:
Aspekte der Gewerbesteueroptimierung in der vermögensverwaltenden GmbH berücksichtigen
Die vermögensverwaltende GmbH ist kein Automatismus für Gewerbesteuerfreiheit. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre vermögensverwaltende GmbH gewerbesteuerlich optimal aufgestellt ist oder eine Umstrukturierung sinnvoll sein könnte, begleiten wir Sie bei steueragenten.de gerne bei Analyse, Gestaltung und laufender Betreuung.
Häufige Fragen
Ist die vermögensverwaltende GmbH für die Vermietung und Verpachtung sinnvoll?
Bei größeren Immobilienbeständen ist die vermögensverwaltende GmbH für Vermietung und Verpachtung eine potenzielle Unternehmensstruktur. Gewerbesteuer aus Mieterträgen lässt sich zum Beispiel kürzen, sofern Sie die Kriterien der erweiterten Grundstückskürzung erfüllen.
Welche Vorteile hat die vv GmbH in einer Holding-Struktur?
In einer Holding-Struktur ermöglicht die v GmbH eine steueroptimierte Bündelung von Gewinnen aus Beteiligungen. Dividenden können unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei an die Holding fließen und dort thesauriert werden.
Gilt die Gewerbesteuerfreiheit immer in der vv GmbH?
Die Gewerbesteuerfreiheit gilt nicht automatisch in der VV GmbH und ist individuell vom Unternehmen zu beantragen. Einzig für die Gewinne aus der Vermietung von Immobilien die im Besitz der GmbH stehen kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, ein Antrag auf die Kürzung der Gewerbesteuer gestellt werden.
Disclaimer
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Richard
Steuerassistent
