Grunderwerbsteuer: Höhe, Ausnahmen & Berechnung einfach erklärt

Grunderwerbsteuer

Stand 31.3.2025 - Lesezeit: 4 Minuten

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland erhoben und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Sie wird vom Käufer gezahlt und meist beim Notar beglichen. Diese Steuer dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und fällt auch bei Erwerb von Anteilen an Grundstücksgesellschaften an. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Erbschaften oder Unternehmensumstrukturierungen. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Finanzamt und beeinflusst die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs.

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Uwe Riediger
Geschäftsführer, Gründer & Steuerberater

Bevor Uwe 2010 steueragenten.de gründete, arbeitete er bei internationalen Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften und war in verschiedenen Startups aktiv.
 



Berechnungsgrundlage und Steuersatz

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kauf von Grundstücken erhoben. Die Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis des Grundstücks oder der Wert der Gegenleistung für das Grundstück ohne bewegliche Gegenstände. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland in Deutschland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Der genaue Prozentsatz wird durch das jeweilige Landesrecht festgelegt. Es gibt keine allgemeinen Freibeträge, jedoch können in bestimmten Fällen, wie bei Erbschaften oder Schenkungen, Ausnahmen gelten. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken fällig wird und vom Käufer zu zahlen ist.

Ausnahmen und Befreiungen

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken anfällt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Befreiungen, bei denen die Steuer nicht erhoben wird:

  • Eine häufige Ausnahme betrifft den Erwerb von Grundstücken innerhalb der Familie, wie z. B. zwischen Ehepartnern oder Verwandten in gerader Linie.
  • Auch bei Erbschaften und Schenkungen kann eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer möglich sein.
  • Eine weitere Ausnahme gilt, wenn der Grundstückserwerb durch einen Umwandlungsvorgang erfolgt, wie beispielsweise bei Unternehmensfusionen.
  • In einigen Bundesländern gibt es zudem spezielle Regelungen, die weitere Ausnahmen vorsehen können. Diese Ausnahmen und Befreiungen sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Zuständigkeit und Fristen

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland anfällt. Zuständig für die Erhebung der Grunderwerbsteuer sind die jeweiligen Finanzämter der Bundesländer. Die Steuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks erhoben. 

Was die Fristen betrifft, muss der Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss dem Finanzamt gemeldet werden. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgen. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um Verzugszinsen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Die Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienerwerbskosten.

Verwendungszweck der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie dient hauptsächlich der Finanzierung öffentlicher Haushalte auf Landesebene. Beim Kauf einer Immobilie ist üblicherweise der Käufer verpflichtet, diese Steuer zu entrichten. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer fließen direkt in die Landeshaushalte und unterstützen damit die Finanzierung öffentlicher Projekte und Dienstleistungen. Zudem spielt die Grunderwerbsteuer eine Rolle bei der Regulierung des Immobilienmarktes, indem sie Kaufentscheidungen beeinflussen kann.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Die Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den häufigsten Folgen zählen Mahngebühren und Säumniszuschläge. Zudem kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, um die ausstehende Steuer einzutreiben. Dies kann bis zur Zwangsvollstreckung reichen, bei der Vermögenswerte des Steuerschuldners gepfändet werden. Ein weiterer gravierender Aspekt ist, dass ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Ohne Grundbucheintrag kann das Eigentum an der Immobilie rechtlich nicht wirksam übertragen werden. Es ist daher ratsam, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu begleichen, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Unabhängig von der Höhe der geschuldeten Steuer kann das Versäumnis zu erheblichen Mehrkosten führen, was die finanzielle Belastung des Käufers weiter erhöht.

Unterschiede zur Grundsteuer

Die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer sind zwei unterschiedliche Steuern in Deutschland. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an und ist vom Erwerber zu zahlen. Die Höhe variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.

Die Grundsteuer hingegen ist eine jährliche Abgabe, die Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien entrichten müssen. Sie basiert auf dem Einheitswert der Immobilie und wird zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet.

Ein wesentlicher Unterschied besteht also darin, dass die Grunderwerbsteuer eine einmalige Transaktionssteuer ist, während die Grundsteuer eine wiederkehrende Steuer darstellt. Beide Steuern haben unterschiedliche Zwecke und Berechnungsgrundlagen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Welche Unterschiede bestehen in den verschiedenen Bundesländern?

Die Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland je nach Bundesland. Beispielsweise beträgt der Satz in Bayern 3,5 %, während er in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein 6,5 % beträgt. Diese Unterschiede ergeben sich aus der föderalen Struktur Deutschlands, die es den Bundesländern erlaubt, eigene Steuersätze festzulegen. Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Einnahmeposten für die Länderhaushalte und kann bei der Kaufentscheidung eine Rolle spielen. Käufer sollten die regionalen Unterschiede berücksichtigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Kann ich die Grunderwerbsteuer absetzen?

Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie zählt zu den Anschaffungskosten einer Immobilie und erhöht somit die Abschreibungsmöglichkeit bei vermieteten Immobilien. Bei selbst genutzten Immobilien kann die Grunderwerbsteuer nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden. In bestimmten Fällen, wie beim Erwerb von Betriebsvermögen, kann sie als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Es ist wichtig, die individuelle steuerliche Situation und mögliche Ausnahmen mit einem Steuerberater zu klären.

Fällt die Grunderwerbsteuer auch bei einem Grundstücksverkauf zwischen Verwandten an?

Ja, die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich auch bei einem Grundstücksverkauf zwischen Verwandten an. Allerdings gibt es Ausnahmen und Vergünstigungen, die in bestimmten Fällen greifen können:

  1. Verkäufe innerhalb der Familie (Schenkung oder Verkauf unter Marktwert):
    Wenn ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft wird, etwa von Eltern an Kinder oder zwischen Geschwistern, kann die Grunderwerbsteuer trotzdem anfallen. Jedoch können bei Schenkungen oder Verkäufen unter Marktwert steuerliche Vergünstigungen oder Befreiungen in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn der Kaufpreis deutlich unter dem Marktwert liegt. Dies könnte als Schenkung gewertet werden, und es greifen dann die Regelungen zur Schenkungssteuer.
  2. Sonderregelungen bei der Grunderwerbsteuer:
    In bestimmten Fällen sind Grundstücksverkäufe zwischen Verwandten von der Grunderwerbsteuer befreit, z. B. wenn der Verkauf durch die Übertragung von Betriebsvermögen (bei einem Unternehmensverkauf oder Umstrukturierungen) erfolgt. Auch bei Erbschaften oder Schenkungen kann die Grunderwerbsteuer unter Umständen ganz entfallen, da hier Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetze zur Anwendung kommen, die in manchen Fällen großzügigere Freibeträge bieten.

Zusammengefasst: Ob die Grunderwerbsteuer bei einem Grundstücksverkauf zwischen Verwandten anfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt bestimmte Freibeträge und Ausnahmen (z. B. bei Erbschaften, Schenkungen oder Betriebsvermögen), aber in den meisten Fällen wird sie dennoch erhoben, wenn der Verkauf als normaler Kaufvertrag behandelt wird. Es ist daher ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Steuervergünstigungen zu nutzen.


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