Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Stand 31.3.2025 - Lesezeit: 4 Minuten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind eine von sieben Einkunftsarten nach dem deutschen Einkommensteuerrecht. Sie ergeben sich aus der selbstständigen Ausübung eines Gewerbes durch natürliche oder juristische Personen. Die rechtliche Grundlage bildet § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Uwe Riediger
Geschäftsführer, Gründer & Steuerberater
Bevor Uwe 2010 steueragenten.de gründete, war er in der Gründung verschiedener Startups aktiv und sammelte zuvor wertvolle Erfahrungen bei internationalen Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften.
Wann liegen gewerbliche Einkünfte vor?
Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird, die nicht unter eine der anderen Einkunftsarten fällt (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder selbstständige Arbeit).
Typische Beispiele sind:
- Einzelunternehmer im Handel oder Handwerk
- Gesellschafter von OHGs oder GmbH & Co. KGs
- Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs
Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten
Im deutschen Einkommensteuerrecht werden folgende sieben Einkunftsarten unterschieden:
| Einkunftsart | Gesetzliche Grundlage | Beispielhafte Tätigkeit |
|---|---|---|
| Land- und Forstwirtschaft | § 13 EStG | Landwirtschaftlicher Betrieb |
| Gewerbebetrieb | § 15 EStG | Handwerker, Einzelhandel, GmbH |
| Selbstständige Arbeit | § 18 EStG | Ärzte, Rechtsanwälte, freie Berufe |
| Nichtselbstständige Arbeit | § 19 EStG | Arbeitnehmer |
| Kapitalvermögen | § 20 EStG | Zinsen, Dividenden |
| Vermietung und Verpachtung | § 21 EStG | Miet- und Pachteinnahmen |
| Sonstige Einkünfte | § 22 EStG | Renten, private Veräußerungsgeschäfte |
Wichtig: Nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen zusätzlich zur Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer (sofern kein Freibetrag oder Befreiung greift).
Steuerliche Behandlung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden sowohl der Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) bzw. Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) als auch der Gewerbesteuer unterworfen.
Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Einkommensteuerpflichtig
- Gewerbesteuerpflichtig (Freibetrag: 24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
- Möglichkeit der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zur teilweisen Anrechnung der Gewerbesteuer
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
- Körperschaftsteuerpflichtig (15 % + Soli)
- Gewerbesteuerpflichtig (ohne Freibetrag)
- Kein Abzug der Gewerbesteuer von der Körperschaftsteuer
Gewinnermittlung und Buchführungspflichten
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entsprechen grundsätzlich dem steuerlichen Gewinn. Dieser wird durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt.
Ermittlungsmethoden
| Methode | Anwendung |
|---|---|
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) | Für Kleingewerbetreibende mit Einnahmen < 600.000 € oder Gewinn < 60.000 € jährlich |
| Bilanzierung | Für buchführungspflichtige Unternehmen (nach HGB oder Steuerrecht) |
Betriebsausgaben
- Alle Aufwendungen mit betrieblichem Zusammenhang sind abzugsfähig
- Private Ausgaben und gesetzlich ausgeschlossene Posten (z. B. bestimmte Bewirtungskosten) sind nicht abzugsfähig
Bilanzierende Unternehmen
- Müssen Handels- und Steuerbilanz erstellen
- Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen und Abschreibungen sind steuerlich relevant
Anmeldung und Pflichten bei einem Gewerbebetrieb
Wer einen Gewerbebetrieb aufnimmt, muss verschiedene formale Schritte beachten:
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- Steuerliche Erfassung durch das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Umsatzsteuerliche Registrierung (ggf. Kleinunternehmerregelung prüfen)
- Pflicht zur Buchführung, je nach Rechtsform und Umsatzhöhe
- Jährliche Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer)
Beispiele für Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Eine selbstständige Friseurin erzielt Gewinne aus ihrem Salonbetrieb.
- Ein Kfz-Händler verkauft gebrauchte Fahrzeuge mit Gewinn.
- Eine GmbH entwickelt und verkauft Softwarelösungen.
- Ein Gastronom betreibt ein Restaurant mit festem Standort.
- Ein Amazon-FBA-Händler betreibt gewerblichen Onlinehandel.
Achtung: Auch sogenannte „Liebhabereien“ oder nebenberufliche Tätigkeiten können steuerlich als Gewerbebetrieb gelten, wenn sie nachhaltig und gewinnorientiert sind.
Fazit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb stellen eine zentrale Säule des deutschen Steuerrechts dar. Sie betreffen sowohl klassische Handwerksbetriebe als auch moderne Start-ups, Onlinehändler oder beratende GmbHs. Wer ein Gewerbe betreibt, muss nicht nur die einkommensteuerliche, sondern auch die gewerbesteuerliche Behandlung im Blick behalten - inklusive Wahl der passenden Gewinnermittlungsart und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.
Tipp: Eine steuerliche Beratung ist besonders bei Betriebsgründung, Rechtsformwahl oder wachsendem Umsatz essenziell, um steuerliche Stolperfallen zu vermeiden und Vorteile optimal zu nutzen.
Häufige Fragen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
Sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gleichbedeutend mit dem Gewinn?
Ja - im steuerrechtlichen Sinne sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gleichzusetzen mit dem steuerlich ermittelten Gewinn. Es handelt sich dabei um den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bei bilanzierenden Unternehmen entspricht er dem Jahresüberschuss (ggf. korrigiert um steuerliche Sonderregelungen).
Wie werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert?
- Einkommensteuer für natürliche Personen (progressiver Tarif)
- Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (15 %)
- Gewerbesteuer - je nach Hebesatz der Gemeinde (typisch 7-17 %)
- Ggf. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer
Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?
Ein Kleingewerbe ist kein steuerlicher Begriff, sondern bezieht sich meist auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und vereinfachte Buchführungspflichten.
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmerregelung:
- Im Vorjahr max. 25.000 € Umsatz
- Im laufenden Jahr 100.000 € Umsatz
Wichtig: Diese Regelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer - nicht auf die Einkommensteuer. Auch ein Kleinunternehmer muss seinen Gewinn ermitteln und ggf. Einkommensteuer und Gewerbesteuer zahlen.
Gelten Online-Händler oder Influencer als Gewerbetreibende?
Ja, sobald regelmäßig Umsätze mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden, handelt es sich in der Regel um eine gewerbliche Tätigkeit. Auch digitale Geschäftsmodelle unterliegen der Einkünfteerzielung nach § 15 EStG.
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