Nebengewerbe
Stand 31.3.2025 - Lesezeit: 3 Minuten
Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Es kann sich um verschiedene Arten von Gewerben handeln, wie beispielsweise Handel, Dienstleistungen oder freiberufliche Tätigkeiten. Ein Nebengewerbe unterscheidet sich von einem Hauptgewerbe dadurch, dass es nicht die hauptsächliche Einkommensquelle darstellt.
Uwe Riediger
Geschäftsführer, Gründer & Steuerberater
Bevor Uwe 2010 steueragenten.de gründete, war er in der Gründung verschiedener Startups aktiv und sammelte zuvor wertvolle Erfahrungen bei internationalen Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften.
Voraussetzungen und Anmeldung eines Nebengewerbes
Für die Ausübung eines Nebengewerbes gelten in der Regel dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie für ein Hauptgewerbe. Dazu gehört unter anderem die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde. Es können jedoch auch spezifische Regelungen für Nebengewerbetreibende gelten, wie beispielsweise:
- eine vereinfachte Buchführungspflicht
- je nach Umsatz und Art des Gewerbes können auch spezifische steuerliche Pflichten wie die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Gewerbesteuererklärung bestehen
- Hygienevorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen oder Datenschutzregelungen
- Kunden über wichtige Informationen wie Preise, Lieferbedingungen oder Widerrufsrechte informieren. Dies kann beispielsweise durch AGBs oder eine transparente Preisgestaltung erfolgen.
Steuerliche Aspekte im Nebengewerbe
Nebengewerbetreibende sind steuerlich den gleichen Regelungen unterworfen wie Hauptgewerbetreibende. Das bedeutet, dass sie ihre Einnahmen und Ausgaben in ihrer Steuererklärung angeben müssen und gegebenenfalls Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zahlen müssen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater über die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einem Nebengewerbe beraten zu lassen.
| Gewerbesteuer | Umsatzsteuer | Einkommensteuer | Lohnsteuer |
|---|---|---|---|
| ab 24.500 € Jahresgewinn | entfällt, wenn der Kleingewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung wählt | wenn Gewinn erwirtschaftet wird | wenn der Kleingewerbetreibende Arbeitnehmer beschäftigt |
Sozialversicherung
Nebengewerbetreibende sind in der Regel auch sozialversicherungspflichtig. Die genauen Regelungen können je nach Land und individueller Situation variieren. Es ist wichtig, sich über die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde einzuholen.
Kleinunternehmerregelung
Wer ein Nebengewerbe betreibt - also eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit neben einer hauptberuflichen Anstellung oder anderen Einkunftsarten - , möchte sich in der Regel möglichst unkompliziert um Steuern und Buchhaltung kümmern. Genau hier kommt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ins Spiel - und seit dem 1. Januar 2025 mit verbesserten Bedingungen.
Was hat sich geändert?
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung grundlegend reformiert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Erhöhte Umsatzgrenzen: Ab 2025 liegt die Kleinunternehmereigenschaft vor, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht übersteigt. Diese Erhöhung verschafft insbesondere nebenberuflich Selbstständigen mehr unternehmerischen Spielraum, ohne sofort in die Regelbesteuerung zu rutschen.
- Grenzüberschreitende Anwendung: Erstmals können auch Unternehmer aus anderen EU-Staaten von der deutschen Kleinunternehmerregelung profitieren. Voraussetzung ist eine Registrierung über ein neues Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das ist besonders für digitale Geschäftsmodelle oder grenzüberschreitende Tätigkeiten interessant.
- Unterjähriger Wechsel: Wird die Umsatzgrenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr überschritten, erfolgt nun ein automatischer Übergang zur Regelbesteuerung ab diesem Zeitpunkt. Es ist also möglich, innerhalb eines Jahres von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung zu wechseln - eine wichtige Änderung für wachsende Nebengewerbe.
Warum das für Nebengewerbetreibende relevant ist
Für viele, die im Nebenerwerb starten - ob als Freelancer, im E-Commerce oder mit einem lokalen Serviceangebot -, ist die Kleinunternehmerregelung eine echte Erleichterung: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine monatlichen Voranmeldungen, weniger bürokratischer Aufwand. Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur ordentlichen Buchführung natürlich bestehen - aber sie wird deutlich entschlackt.
Die neuen, großzügigeren Umsatzgrenzen machen die Regelung jetzt noch attraktiver, insbesondere für nebenberuflich Tätige, die ihre unternehmerischen Aktivitäten gezielt und langsam ausbauen wollen. Aber Achtung: Wer größere Investitionen plant oder überwiegend mit vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden arbeitet, sollte gut abwägen, ob ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll ist.
Fazit: Die überarbeitete Kleinunternehmerregelung bietet 2025 mehr Flexibilität, insbesondere für nebenberufliche Gründerinnen und Gründer - und ist damit ein echtes Plus für den unternehmerischen Einstieg.
Haftung und Versicherung im Nebengewerbe
Nebengewerbetreibende sollten sich über ihre Haftung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit informieren. Je nach Art des Gewerbes kann eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich sein, um mögliche Schäden abzudecken.
Häufige Fragen zum Nebengewerbe
Gibt es einen Unterschied zwischen Kleingewerbe und Nebengewerbe?
Der Hauptunterschied zwischen Kleingewerbe und Nebengewerbe liegt in der Art der Tätigkeit und der zeitlichen Investition. Ein Kleingewerbe wird definiert durch einen jährlichen Umsatz von weniger als 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro in den Folgejahren. Es ist unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden. Ein Nebengewerbe hingegen bezieht sich auf eine gewerbliche Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Die Arbeitszeit für das Nebengewerbe ist in der Regel geringer als die für die Hauptbeschäftigung. Beide Formen der Gewerbe sind steuerpflichtig und müssen beim Finanzamt angemeldet werden, wobei die "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" relevant sind.
Was muss ich hinsichtlich der Arbeitszeiten beachten?
Ein Nebengewerbe wird in der Regel neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt. Daher ist es wichtig, die Arbeitszeit des Nebengewerbes mit der Hauptbeschäftigung in Einklang zu bringen. Es ist ratsam, die rechtlichen Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten zu beachten, um Überlastung und Konflikte zu vermeiden.
Muss ich für mein Kleinunternehmen überhaupt Steuern zahlen?
Ja, auch für Kleinunternehmen müssen Steuern gezahlt werden. Die "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" sind eine der sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuergesetzes. Sie beziehen sich auf die Gewinne, die aus der selbständigen Tätigkeit eines Gewerbebetriebs resultieren. Diese Einkünfte werden zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen. In welchem Umfang Steuern gezahlt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Rechtsform des Unternehmens, dem Gewinn und eventuell vorhandenen Freibeträgen. Es ist ratsam, sich professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen, um alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
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