Steuerberater Termingeschäfte
Sie handeln mit Futures, Optionen, Stillhaltergeschäfte oder anderen Termingeschäften an einer Börse? Dann kennen Sie das Problem: Das Steuerrecht behandelt diese Geschäfte anders als normale Einnahmen. Verluste zählen nicht immer. Und das Finanzamt schaut genau hin.
Wir sind Steuerberater für Termingeschäfte und haben uns auf Trader, Investoren, vermögende Privatpersonen und Trading-GmbHs spezialisiert.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Geschäfte richtig versteuert werden, Verluste nicht verloren gehen und Sie für Fragen des Finanzamts gerüstet sind.

Sebastian Sprenger
Steuerberater & Ansprechpartner
für Trading-GmbHs

Über 800 vv GmbH-Mandanten
davon 600 betreute Trading-GmbHs
Per Broker-Schnittstelle
Automatisierte Wertpapierbuchhaltung
Digitale Zusammenarbeit
bundesweit
Warum ein spezialisierter Steuerberater für Termingeschäfte?
Für Termingeschäfte gelten im Steuerrecht Sonderregeln. Die wichtigste: Verluste aus Termingeschäften dürfen Privatpersonen und im Grundsatz auch Unternehmen nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen. Sie mindern nicht den normalen Gewinn, bzw. das zu versteuernde Einkommen. Das kann teuer werden, wenn im Handel mit Aktien Verluste anfallen und die restlichen Trades gut laufen.
Während die Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000,00 € bei Privatpersonen rückwirkend weggefallen ist, gilt für Unternehmen und Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbHs) grundsätzlich die Einschränkungen des § 15 Abs. 4 EStG. Verluste aus Termingeschäften können demnach nicht mehr mit den übrigen Ergebnis Ihrer GmbH verrechnet werden und werden mit gesondertem Bescheid festgestellt.
Dient das Termingeschäft jedoch der Absicherung des normalen Geschäftsbetriebs, kann die Beschränkung unter Umständen nicht zur Anwendung kommen. Wir sind der Auffassung, dass Termingeschäfte in einer für das Trading gegründeten vermögensverwaltenden GmbH (Handel mit Eigenmitteln und nicht für Andere) für gewöhnlich vorkommen und vertreten dies gegenüber dem Finanzamt. Die obig genannte Einschränkung findet also so keine Anwendung.
Unsere Leistungen rund um Termingeschäfte
- Steuerliche Einordnung Ihrer Geschäfte: Wir deklarieren für Ihre Steuererklärung korrekt, was als Termingeschäft, Stillhaltergeschäft und was als Absicherung zählt. Für Unternehmensdepots greifen wir hierzu auf unseren Partner Lineo Finance GmbH zurück.
- Verlustverrechnung: Wir holen aus Verlusten das steuerliche Maximum heraus und prüfen offene Bescheide aus alten Jahren.
- Automatisierte Wertpapierbuchhaltung: Unternehmensdepots werden per Broker-Schnittstelle angebunden. Alle Transaktionen werden kategorisiert und automatisch verbucht.
- Steuererklärung und Jahresabschluss: Futures, Optionen, Swaps und CFDs landen korrekt in Buchhaltung und Steuererklärung. Wir werten auch Reports ausländischer Broker aus.
- Betriebsprüfung und Einspruch: Wir vertreten Sie, wenn das Finanzamt Verluste oder Absicherungen nicht anerkennen will.
- Strukturberatung: Trading-GmbH oder Privatvermögen. Wir rechnen die Varianten für Sie durch.

Unser größter Schwerpunkt: Trading-GmbHs
Viele unserer Mandanten handeln über eine eigene GmbH, hauptsächlich mit Aktien. Bei Aktiengewinnen wird eine Steuerfreiheit von 95 % auf diese Gewinne gewährt, bei vollem Betriebsausgabenabzug.
Dabei ist das Eingehen von Termin- und Stillhaltergeschäften – also das Absichern der eigenen Positionen – einer der zentralen Bausteine des Vermögensaufbaus, die wir bei unseren Mandanten gesehen haben.
Eine GmbH kann weitere steuerliche Vorteile mit sich bringen, wie zum Beispiel die Steuerfreiheit bei Aktiengewinnen und großzügige Teilfreistellungen bei ETFs. Dafür gelten Buchführungspflichten und die besonderen Regeln bei der Verlustverrechnung von Termingeschäften.
Wir betreuen Trading-GmbHs von der Gründung bis zum Jahresabschluss. Wir prüfen auch, ob sich der Wechsel in eine GmbH für Sie überhaupt lohnt.
So werden Termingeschäfte besteuert
Im Privatvermögen
Gewinne kosten 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die frühere Grenze von 20.000 € pro Jahr für die Verrechnung von Verlusten ist abgeschafft. Das gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle. Verluste zählen also wieder in voller Höhe. Wer zwischen 2021 und 2023 betroffen war, sollte seine Bescheide prüfen lassen.
Eine Privatperson profitiert lediglich vom Sparerpauschbetrag von 1.000,00 € (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten: 2.000,00 €). Ein Werbungskostenabzug für zum Beispiel Lizenzkosten von Charttools scheidet aus.
Im Betriebsvermögen
Kapitalgesellschaften müssen auf Ihre Gewinne grundsätzlich rund 30 % Steuern bezahlen. Das klingt zunächst nach keinem Sparvorteil.
Im Gegensatz zu einer privaten Einkommensteuererklärung kann man hier einen Betriebsausgabenabzug geltend machen. Alle Kosten für das Trading können mit dem übrigen Ergebnis der GmbH verrechnet werden, sodass unterm Strich effektiv weniger Steuer vom real noch verfügbaren Kapital zu bezahlen ist.
Zusätzlich sind die Besonderheiten der oben dargestellten gesonderten Verlustfeststellung zu berücksichtigen. Wenn Ihre GmbH allein nicht für die Vermögensverwaltung oder für's Trading gegründet worden ist, sondern dies nur ein Nebenzweck neben der operativen Haupttätigkeit ist, müssen die Verluste aus Termingeschäften (im Regelfall die Spekulationsgeschäfte an einer Börse) gesondert festgestellt werden.
Zusätzlich profitiert eine GmbH von der 95 % Steuerfreistellung bei Veräußerungen von Aktien (§ 8b KStG).
Rechenbeispiel
Die steuerliche Auswirkung soll folgende Grafik nochmal verdeutlichen. Wir nehmen einen profitablen Trader an:
- Ergebnisse aus Aktienveräußerungen (Erlös abzgl. Anschaffungskosten): 50.000,00 €
- Termingeschäftsgewinne (Transaktionen mit realisiertem Gewinn): 15.000,00 €
- Termingeschäftsverluste (Transaktionen mit realisiertem Verlust): 25.000,00 €
- Werbungskosten/
Betriebsausgaben: 5.000,00 € - Unter dem Strich verbleibt ein Gewinn von 35.000,00 €
Bei den Termingeschäften greift der gesonderte Verrechnungskreis: Saldiert man beide Ergebnisse (Termingeschäftsgewinne abzgl. Verluste), müssen noch 10.000,00 € gesondert festgestellt werden; dieser Betrag kann dann nur noch in den Folgejahren mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden; alternativ ist der Verlustrücktrag möglich.
Steuerlast auf 35.000 € Trading-Gewinn: Privat oder GmbH?
Annahme, Rechenbeispiel von oben: 50.000 € Gewinne aus Aktienveräußerungen, 15.000 € Termingeschäftsgewinne, 25.000 € Termingeschäftsverluste und 5.000 € Ausgaben für das Trading. Unter dem Strich: 35.000 € Gewinn.
Privat / natürliche Person
mit Sparerpauschbetrag
10.286,25 €
- Aktiengewinne50.000,00 €
- Termingeschäftsgewinne15.000,00 €
- Termingeschäftsverluste– 25.000,00 €
- Ausgaben 5.000 €privat kein Ansatz möglich0,00 €
- Sparerpauschbetrag– 1.000,00 €
- Zu versteuern39.000,00 €
- 25 % Kapitalertragsteuer9.750,00 €
- 5,5 % Solidaritätszuschlag536,25 €
Betriebsvermögen
GmbH mit Verlustverrechnungsbeschränkung
750 €
- Aktiengewinne50.000,00 €
- Termingeschäftsgewinne15.000,00 €
- Termingeschäftsverlustenur bis zur Höhe der Gewinne verrechenbar– 15.000,00 €
- Zwischensumme50.000,00 €
- § 8b KStG: 95 % von 50.000 € steuerfrei– 47.500,00 €
- Zu versteuerndes Ergebnis2.500,00 €
- Unternehmenssteuern rund 30 %750,00 €
Betriebsvermögen
GmbH ohne Verlustverrechnungsbeschränkung
0 €§ 8b KStG
- Aktiengewinne50.000,00 €
- Termingeschäftsgewinne15.000,00 €
- Termingeschäftsverluste– 25.000,00 €
- Betriebsausgaben– 5.000,00 €
- Zwischensumme35.000,00 €
- § 8b KStG: 95 % von 50.000 € steuerfrei– 47.500,00 €
- Steuerlicher Verlust– 12.500,00 €
- Unternehmenssteuern rund 30 %0 €
Sie sehen: Selbst wenn die Verluste aus Termingeschäften gesondert festgestellt werden, profitiert eine GmbH von einem Betriebsausgabenabzug und der 95 prozentigen Steuerfreiheit von Aktien (§ 8b KStG). In diesem Beispiel wird immernoch eine Steuerersparnis von über 9.500,00 € erzielt, vorausgesetzt, die GmbH nutzt die Steuervorteile bei Aktien.
Termingeschäfte steuerlich korrekt aufstellen
Die besten Ergebnisse gibt es, wenn die Weichen früh gestellt sind. Im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Schritte sich für Sie lohnen.
