Häufige Fragen | steueragenten.de

Häufige Fragen

Klarheit für Mandanten und Interessenten

Nach dem Erstgespräch tauchen noch ein paar Fragen auf?
Damit Sie volle Klarheit erhalten, haben wir die wichtigsten Themen rund um unsere Zusammenarbeit und die nächsten Schritte übersichtlich für Sie zusammengestellt. Wenn dennoch etwas unbeantwortet bleibt, sind wir natürlich für Sie da.

Chantal
Account Managerin

Torsten
Steuerfachangestellter

Richard
Steuerassistent


Diese Themen erwarten Sie:

Allgemein

Wie ist der weitere Ablauf nach Mandatszusage?

Zunächst erhalten Sie nach Ihrer Zusage einen Link um Ihre Stammdaten zu erfassen. Im Anschluss generieren wir die Mandatsvereinbarung, inkl. der Vollmacht für das Finanzamt, welche Sie via yousign zur digitalen Unterzeichnung erhalten. Nach Erhalt der unterzeichneten Mandatsvereinbarung vergeben wir eine Mandantennummer und Ihre zukünftige Ansprechperson meldet sich zwecks des Onboarding-Termins bei Ihnen.

Müssen wir extra zahlen für das digitale Steuerbüro?

Zur Kommunikation und zum Austausch von Belegen und Informationen nutzen wir die Plattform unseren Partners kanzlei.land. Unsere Mandanten müssen sich nicht selbst bei kanzlei.land registrieren. 
Wir haben mit kanzlei.land einen Rahmenvertrag abgeschlossen und berechnen die anfallenden Gebühren für die Nutzung als Teil unserer Vergütungsvereinbarung an unsere Mandanten weiter. Im E-Commerce sind die Lizenzkosten für kanzlei.land bereits in den digitalen Serviceleistungen enthalten.

Wann wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie die Eröffnungsbilanz an das Finanzamt übermittelt? 

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird nach dem Onboarding-Termin an das Finanzamt übermittelt.

Können auch andere Gesellschaften bzw. die private Einkommensteuer von steueragenten.de betreut werden? 

Grundsätzlich ja. Sprechen Sie gerne Ihre Ansprechperson an, wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation.

Wie ist die gesetzliche Regelung zur Aufbewahrung von Belegen bei Selbstbuchern? Liegt die Aufbewahrungspflicht bei den Mandanten oder bei steueragenten.de?

Grundsätzlich liegt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht immer bei Ihnen als Mandant. Auch wenn wir die Belege digital zur Verfügung gestellt bekommen, bleiben Sie als Mandant verpflichtet, die Originale vollständig und fristgerecht aufzubewahren. Eine Übertragung dieser Pflicht auf die Steuerkanzlei ist rechtlich nicht möglich.

Unternehmen müssen ihre Buchungsunterlagen im Original aufbewahren. Die Form der Aufbewahrung kann allerdings auch elektronisch erfolgen, sofern die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) eingehalten werden. Dies erfordert insbesondere, dass eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen vorliegt.

Aus Vereinfachungsgründen empfehlen wir alle Geschäftsunterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren und erst dann zu prüfen, welche Unterlagen im Einzelnen vernichtet werden können. Detailinformationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gibt es feste Ansprechpartner?

Unser Steuer-Team für Unternehmen besteht aus exzellent ausgebildeten Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten, die Sie jeweils in den Fachbereichen unterstützen. Sie erhalten ein festes Betreuungsteam mit persönlichen Ansprechpartnern, weil uns wechselnde Zuständige genauso nerven wie Sie. Wir stellen unser Team mit größter Sorgfalt zusammen, damit die Betreuung konstant bleibt.

Was sind die Kündigungsbedingungen?

Bei steueragenten.de kann der Vertrag beidseitig zu jedem Zeitpunkt aufgelöst werden. Weitere detailliertere Informationen zum Steuerberaterwechsel finden Sie hier.


E-Commerce

Fallen für die Nutzung der API-Schnittstellen zusätzliche Gebühren an?

Wir rufen Daten von Marktplätzen und Shopsystemen in der Regel vollautomatisiert via API ab. Hierzu arbeiten wir mit unserem Schnittstellendienstleister Account One zusammen. Unsere Mandanten müssen sich nicht selbst bei Account One registrieren. Wir haben mit Account One einen Rahmenvertrag abgeschlossen und berechnen die anfallenden Gebühren für die Nutzung als Teil unserer Vergütungsvereinbarung an unsere Mandanten weiter.
Durch die Nutzung von Account One können aktuell verwendete Datenaufbereitungstools wie Taxdoo, JERA to DATEV, countX, in der Regel abgeschaltet werden.

Unterstützen Sie bei der Registrierung im One-Stop-Shop?

Wir überwachen die OSS-Grenze und weisen auf die Registrierungspflicht hin. Gerne können wir Sie in der Registrierung unterstützen und führen auch die Meldungen für Sie durch.

Unterstützen Sie mich bei steuerlichen Registrierungen im Ausland, wenn ich Amazon CEE oder PAN-EU nutze?

Bei Nutzung der Amazon-Programme CEE oder PAN-EU mit einer Auslandslagerung durch Amazon und damit einhergehenden steuerlichen Registrierungspflicht können wir unterstützen. Wir kümmern uns nach Absprache um die steuerliche Anmeldung in den Lagerländern bis zur Erteilung einer USt-ID. Zudem geben wir auch die laufenden VAT-Meldungen und Jahreserklärungen ab und erledigen so alle steuerlichen Verpflichtungen im Lagerland.


Trading

Wie erfolgt die Anbindung an mein Broker Depot über Lineo?

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung unseres Kooperationspartners Lineo finden Sie hier.

Können Sie mir eine Vorlage zum Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen?

Gerne erhalten Sie eine Vorlage für ein Rahmendarlehen. Sprechen Sie in zuständige Sachbearbeiter an, dieser sendet Ihnen die Vorlage.

Was benötige ich für die Eröffnung eines betrieblichen Depots?

Für die Eröffnung eines Depots auf eine GmbH ist eine LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) erforderlich. Diese dient der eindeutigen Identifikation Ihrer Gesellschaft bei Finanzinstituten. Die LEI-Nummer können Sie unkompliziert online beantragen. Einen entsprechenden Anbieter finden Sie beispielsweise hier.

Wer ist für die Bearbeitung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung meiner GmbH zuständig?

Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich direkt nach der Zusendung der Verträge und Abschluss der Stammdateneinrichtung.

Welche Broker können automatisiert verbucht werden?

Eine Auflistung der Broker und weitere Infos zur automatisierten Wertpapierverbuchung finden Sie hier.

Wie viele Mandanten betreuen Sie im Bereich der vermögensverwaltenden GmbHs?

Unser spezialisiertes Expertenteam aus Steuerberatern und Steuerfachwirten betreut derzeit mehr als 900
vermögensverwaltende GmbHs und vergleichbare Strukturmandate. Dadurch verfügen wir über eine außergewöhnlich breite Praxiserfahrung – insbesondere bei Wertpapier/Trading-, Immobilien-, Holding- und weiteren Vermögensstrukturen.

Was passiert, wenn ein Broker keine Schnittstelle hat?

Auch wenn ein Broker nicht direkt an unsere Systeme angebunden ist, können die Transaktionen in der Regel dennoch effizient verarbeitet werden. Bei einer überschaubaren Anzahl von Trades erfolgt die Erfassung manuell. Bei größeren Volumina stehen häufig standardisierte Importmöglichkeiten (z. B. über CSV- oder html.) zur Verfügung, die wir nach kurzer Bearbeitung in DATEV einspielen können. In beiden Fällen stellen wir sicher, dass die Verbuchung vollständig, korrekt und prüfungssicher erfolgt.

Muss für eine vermögensverwaltende Gesellschaft eine Umsatzsteuer-ID beantragt werden?

Für eine vermögensverwaltende Gesellschaft muss keine Umsatzsteuer-ID beantragt werden, da sie keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringt.

Sind noch Fragen offen?

Dann kontaktieren Sie uns gerne bzw. melden Sie sich nach Ihrem Erstgespräch bei einem unserer Account Manager.