GmbH in Einzelunternehmen umwandeln: So geht’s richtig

Umwandlung GmbH in Einzelunternehmen

Wann lohnt sich der Wechsel der Rechtsform?

Stand September 2025 - Lesezeit: 6 Minuten

Die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen kommt vor allem dann in Betracht, wenn Unternehmer ihre Struktur vereinfachen, Kosten senken oder mehr persönliche Kontrolle zurückgewinnen möchten. Dieser Schritt ist rechtlich und steuerlich nicht trivial – aber mit der richtigen Strategie möglich.

Besonders relevant ist die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (GmbH) in eine Personengesellschaft (Einzelunternehmen) für:

- Ein-Personen-GmbHs, für die die Rechtsform keinen wirtschaftlichen Mehrwert bietet
- Kleinstunternehmen, bei denen die GmbH-Form mehr kostet als sie nützt
- Unternehmer, die ihre GmbH „abwickeln“ oder auf eine neue Basis stellen wollen
- Fälle mit geplanter Geschäftsaufgabe, Ruhendstellung oder Neustrukturierung

Jetzt GmbH in Einzelunternehmen umwandeln

Uwe Riediger
Geschäftsführer & Steuerberater

verfügt über langjährige Erfahrung in der Umwandlungsberatung. Gemeinsam mit seinem Team und den Rechtsanwälten unserer Partnerkanzlei verfolgt er einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der steuerliche und rechtliche Aspekte nahtlos verbindet.
 



1. Warum eine GmbH in ein Einzelunternehmen umwandeln?

Vor allem bei kleineren GmbHs, bei denen der Gesellschafter gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer ist, kann die Rückkehr zur Einzelunternehmung in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Das sind die häufigsten Gründe für die Entscheidung der Umwandlung der GmbH in ein Personenunternehmen: 

  • Vereinfachung der Unternehmensstruktur
  • Wegfall der doppelten Buchführungspflicht
  • Weniger formale Anforderungen (zum Beispiel keine Pflicht zur Bilanzierung)
  • Reduzierung der laufenden Kosten (zum Beispiel für Buchhaltung, Jahresabschluss, Notar)
  • Wunsch nach mehr Kontrolle ohne gesellschaftsrechtliche Bindungen

2. Was sind rechtliche Grundlagen und Umwandlungsmöglichkeiten?

Es gibt keine direkte, formfreie Möglichkeit für die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen. Stattdessen erfolgt die Umwandlung einer GmbH über eine der folgenden Möglichkeiten:

a) Vermögensübertragung durch Liquidation der GmbH

  • Die GmbH wird aufgelöst und liquidiert.
  • Nach Abschluss der Liquidation wird das Restvermögen auf den Gesellschafter (in diesem Fall den künftigen Einzelunternehmer) übertragen.
  • Anschließend wird ein neues Einzelunternehmen gegründet.

Nachteil: Aufwendig und steuerlich oft nachteilig, da es zur Aufdeckung stiller Reserven kommen kann und Kapitalertragsteuer anfallen kann.

Alternative zur Liquidation: Ruhendstellung, insbesondere bei Verlustverrechnung aus früheren Jahren, kann sinnvoll sein.

b) Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)

Ein Formwechsel ist bei Kapitalgesellschaften zwar möglich, aber nicht in ein Einzelunternehmen. Der Formwechsel ist daher hier nicht zulässig (Vgl. § 190 ff. UmwG).

c) Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)

Die Umwandlung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt) auf einen Alleingesellschafter kann durch eine Verschmelzung erreicht werden. 

  • Der Gesellschafter übernimmt das Vermögen seiner Gesellschaft.
  • Diese wird dabei ohne (ggf. aufwendige) Abwicklung aufgelöst
  • Eine Verschmelzung ist rückwirkend (bis zu 8 Monate vor Anmeldung zum Handelsregister) möglich.
  • Die Umwandlung kann grundsätzlich steuerneutral durchgeführt werden. Damit entfällt die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven.

Nachteil: Vorhandene verrechenbare Verluste/Verlustvorträge der Gesellschaft gehen bei der Umwandlung nicht über.

d) Übernahme des Betriebs durch den Gesellschafter (Asset Deal)

Beim Asset Deal erfolgt die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpflichtungen. Die Bedeutung dahinter: Der Gesellschafter übernimmt gezielt die Vermögensgegenstände und gegebenenfalls Verbindlichkeiten der GmbH und führt diese anschließend in seinem Einzelunternehmen fort.

  • Der Gesellschafter übernimmt das Vermögen der GmbH (zum Beispiel Maschinen, Warenlager, Verträge) im Rahmen eines Asset Deals.
  • Die GmbH wird im Anschluss liquidiert oder gelöscht, wenn sie keinen weiteren Geschäftsbetrieb mehr verfolgt.
  • Der Betrieb wird unter dem Namen des Einzelunternehmens weitergeführt.

Dies ist rechtlich und steuerlich machbar, erfordert aber sorgfältige Planung.

Nachteil: Es kommt zur Aufdeckung stiller Reserven.

Sie benötigen Beratung bei der Umwandlung Ihrer GmbH? Dann schicken Sie uns eine Anfrage und profitieren Sie von unserer All-in-One-Lösung mit erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Jetzt Angebot anfragen

3. Was sind steuerliche Auswirkungen der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen?

Die steuerliche Betrachtung ist einer der wichtigsten Punkte bei der Umwandlung. Zu beachtende Aspekte im Überblick:

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die Auflösung der GmbH oder die Betriebsveräußerung kann zur Versteuerung stiller Reserven führen. Das gilt besonders bei Immobilien, Anlagevermögen oder nicht abgeschriebenen Wirtschaftsgütern.

Kapitalertragsteuer

Wird das Vermögen der GmbH an den Gesellschafter ausgeschüttet, fällt Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. SolZ/ KiSt) auf den Gewinn an. Eine Umgehung durch Entnahme von Wirtschaftsgütern kann ebenfalls steuerpflichtig sein.

Umsatzsteuer

Die Übertragung kann als nicht umsatzsteuerbarer Vorgang gelten, wenn es sich um eine Betriebsveräußerung im Ganzen handelt (§ 1 Abs. 1a UStG). Dafür müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übergehen. Betriebsgrundlagen sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel Grundstücke und Gebäude, Maschinen, Kundenstämme und laufende Verträge, Geschäftsbezeichnung sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Personalstrukturen und Know-how.

Einkommensteuer beim Einzelunternehmer

Nach der Umwandlung erzielt der Unternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gewinne werden nun mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die Steuerlast kann dies je nach persönlichem Steuersatz positiv oder negativ beeinflussen.

Verlustvorträge der GmbH gehen verloren

Wenn die GmbH beendet wird, gehen deren steuerliche Verlustvorträge unter. Für die Praxis heißt das: Hat die GmbH hohe Verlustvorträge, kann deren Beendigung steuerlich sehr nachteilig sein, da diese „Steuerguthaben“ nicht mehr nutzbar sind. Das ist oft ein K.O.-Kriterium.

Grunderwerbsteuer

Sollten im Rahmen der Übertragung betriebliche Immobilien betroffen sein, ist sorgfältig zu prüfen, ob dadurch Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Im Falle einer vollständigen Betriebsveräußerung im Ganzen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung greifen, sodass keine Grunderwerbsteuer anfällt.

4. Schritt-für-Schritt die GmbH in ein Einzelunternehmen umwandeln. Wie funktioniert es?

Bei der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen handelt es sich um keinen automatischen Formwechsel. Die Umwandlung ist eine rechtlich eigenständige Betriebsübertragung. Die Rückumwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen erfordert entsprechend eine sorgfältige Planung und Umsetzung.

Im Folgenden führen wir Sie durch den Ablauf der Umwandlung und zeigen Besonderheiten auf:

1. Steuerliche und rechtliche Beratung & Planung der Umwandlung

Am Anfang steht eine umfassende Analyse Ihrer individuellen Situation. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater wird geprüft, ob und in welcher Form die Umwandlung wirtschaftlich sinnvoll und steuerlich machbar ist.

Dabei werden u. a. folgende Fragen geklärt:

  • Wie hoch ist das Betriebsvermögen Ihrer GmbH?
  • Welche Wirtschaftsgüter sollen übertragen werden?
  • Bestehen stille Reserven, die steuerpflichtig wären?
  • Ist eine Übertragung als Betriebsveräußerung im Ganzen möglich?

Auf Grundlage dieser Analyse wird ein individueller Umwandlungsfahrplan erstellt, der sowohl rechtssicher als auch steuerlich optimiert ist.

Vorsicht bei stillen Reserven & Teilentnahmen: Wenn nur einzelne Vermögensgegenstände (zum Beispiel Maschinen oder Markenrechte) übertragen werden, kann dies als Teilentnahme gewertet werden. Dann besteht die Gefahr der Sofortbesteuerung.

2. Erstellung eines Vermögensübertragungsvertrags (Asset Deal)

Im nächsten Schritt wird ein Vertrag zwischen der GmbH und dem Gesellschafter erstellt. In der Regel handelt es sich dabei um eine sogenannte „Asset-Transaktion“.

Der Vertrag regelt u. a.

  • welche Vermögenswerte, Forderungen und Schulden übernommen werden,
  • ob Arbeitsverhältnisse übergehen,
  • ob laufende Verträge (zum Beispiel Mietverträge, Leasingverträge, Lieferantenverträge) mit übertragen werden,
  • wie hoch der Kaufpreis ist bzw. ob eine unentgeltliche Übertragung erfolgt. 

Tipp: In vielen Fällen kann der Asset Deal so gestaltet werden, dass er steuerlich als nicht umsatzsteuerbarer Vorgang gilt – das spart bares Geld.

3. Anmeldung und (Neu-)Gründung des Einzelunternehmens

Sobald feststeht, dass die operative Tätigkeit künftig nicht mehr über die GmbH, sondern über ein Einzelunternehmen geführt werden soll, müssen Sie dieses beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Dabei gilt:

  • Wenn der Gesellschafter bisher noch kein Einzelunternehmen geführt hat, wird ein neues Unternehmen gegründet.
  • Bereits bestehende Einzelunternehmen können ggf. reaktiviert oder erweitert werden.
  • Eine neue Steuernummer muss beim Finanzamt beantragt werden.
  • Je nach Tätigkeit kann auch eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erforderlich sein.

Parallel dazu erfolgt die Umstellung der Buchhaltung und Geschäftskonten auf das neue Unternehmen.

4. Abwicklung und ggf. Liquidation der GmbH

Wenn alle Vermögenswerte auf den Einzelunternehmer übergegangen sind und die GmbH keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt, kann sie beendet werden. Hierfür gibt es zwei Wege:

  • Liquidation: Die GmbH wird formell aufgelöst, die gesetzlichen Sperrfristen werden eingehalten (mind. 1 Jahr). Nach Abschluss der Liquidation wird sie aus dem Handelsregister gelöscht.
  • Löschung ohne Liquidation (§ 60 GmbHG): Wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, kann ggf. eine vereinfachte Löschung erfolgen. Dies erfordert jedoch eine Bestätigung, dass keine Gläubigerforderungen mehr bestehen.

In jedem Fall ist die Beendigung der GmbH im Handelsregister und beim Finanzamt anzuzeigen.

5. Übergang der Geschäftsprozesse & Kommunikation

Nach dem formellen Übergang muss auch der operative Geschäftsbetrieb vollständig auf das Einzelunternehmen übergehen. Dazu gehören

  • Umstellung der Buchführung und Software,
  • Anpassung aller Rechnungsformulare, Verträge und E-Mail-Signaturen,
  • Information aller Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Banken über die neue Rechtsform und neuen Firmennamen,
  • Übertragung oder Neuanmeldung von Versicherungen, Genehmigungen und ggf. Markenrechten.

Gerade bei langfristigen Verträgen wie Mietverhältnissen ist es wichtig, die Zustimmung der Vertragspartner zur Übernahme durch das Einzelunternehmen einzuholen oder neue Verträge aufzusetzen.

Tipp: Lassen Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen, um spätere Überraschungen zu vermeiden!

5. Was sind typische Fehler bei der Umwandlung einer GmbH? Wichtige Hinweise

Die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen ist rechtlich und steuerlich möglich, aber nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer unvorbereitet handelt, riskiert erhebliche finanzielle und organisatorische Nachteile. Diese typischen Fehler sollten Sie bei der Umwandlung in ein Einzelunternehmen unbedingt vermeiden:

Keine steuerliche Beratung eingeholt
Eine scheinbar einfache Übertragung kann erhebliche steuerliche Folgen haben – etwa die sofortige Versteuerung stiller Reserven oder der Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten.

Verlustvorträge der GmbH nicht genutzt
Mit der Beendigung der GmbH gehen ungenutzte steuerliche Verlustvorträge unter. Durch gezielte Einnahmen- oder Aufwandsgestaltungen vor der Übertragung lassen sich diese noch vor der Umwandlung nutzen.

Verträge und Genehmigungen nicht wirksam übertragen
Bei einem Asset Deal gehen Verträge wie Miet-, Leasing- oder Kundenverträge nicht automatisch auf das Einzelunternehmen über. Ohne Zustimmung der Vertragspartner droht der Verlust wichtiger Geschäftsgrundlagen.

Umsatzsteuerliche Fehlbehandlung
Wird der Übergang nicht als Betriebsveräußerung im Ganzen anerkannt, kann Umsatzsteuer anfallen. Das passiert etwa dann, wenn nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden.

Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung
Eine unklare oder unvollständige Gestaltung kann vom Finanzamt als steuerpflichtige Betriebsaufgabe gewertet werden. Die Folge ist die Aufdeckung und Besteuerung aller stillen Reserven.

6. Fazit: Umwandlung ins Personenunternehmen professionell begleiten lassen

Die Umwandlung der Kapitalgesellschaft GmbH in ein Einzelunternehmen ist nicht alltäglich, aber durchaus möglich. Mit der richtigen Beratung kann dieser Schritt rechtssicher und steuerlich optimiert erfolgen. Wichtig sind vor allem die rechtzeitige Planung und die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und ggf. einem Rechtsanwalt.

Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Risiken zu minimieren und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Jetzt Beratung zur Umwandlung Ihrer GmbH anfragen

Als spezialisierte Steuerberatungskanzlei begleiten wir Sie bei allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Schritten – individuell und mit Weitblick.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Jetzt Beratung anfragen   040 284 645 390

FAQs zur Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen

Kann ich meine GmbH einfach „umwandeln“ in ein Einzelunternehmen?
Ein direkter Formwechsel von der GmbH ins Einzelunternehmen ist gesetzlich nicht vorgesehen und nach Rechtsprechung unzulässig. Eine Möglichkeit ist die Betriebsübertragung (zum Beispiel im Rahmen eines Asset Deals) mit anschließender Liquidation oder Löschung der GmbH.

Was passiert mit den Verlustvorträgen der GmbH?
Verlustvorträge vom Unternehmen gehen mit der Löschung der GmbH verloren. Es sollte geprüft werden, ob eine Nutzung vor der Übertragung möglich ist – zum Beispiel durch gezielte Einnahmen oder Betriebsfortführung.

Entfällt Umsatzsteuer auf die Übertragung der GmbH auf das Einzelunternehmen?
Es entfällt keine Umsatzsteuer, sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden, kann die Übertragung als Betriebsveräußerung im Ganzen gelten (§ 1 Abs. 1a UStG).

Was passiert bei Umwandlung mit vorhandenen Arbeitsverträgen?
Arbeitsverhältnisse der Gesellschaft gehen bei einer Einzelunternehmensgründung nicht automatisch über. Eine ordnungsgemäße Übertragung oder Neubegründung ist erforderlich – am besten schriftlich dokumentiert.


Disclaimer

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Bitte beachten Sie, dass die Informationen lediglich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergeben und keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Kanzlei.

Das könnte Sie auch interessieren:

Volldigital. Vollpersönlich. Wir verbinden das Beste aus der analogen mit der digitalen Welt.

Jetzt Umwandlungsberatung anfragen