Familienholding gründen: Vorteile & Schritte einfach erklärt

Familienholding gründen anschaulich erklärt

Stand Oktober 2025 - Lesezeit: 9 Minuten

Jedes Jahr stehen in Deutschland rund 38.000 Familienunternehmen1 vor der Frage, wie sie die Nachfolge regeln sollen. Nur ein Bruchteil davon hat einen durchdachten Plan. Die Folge: Viele Lebenswerke zerfallen durch Erbstreitigkeiten oder werden aufgrund der Steuerlast zerschlagen. Eine bewährte Lösung ist die Gründung einer Familienholding. In diesem Artikel erfahren Sie anhand eines anschaulichen Beispiels, wie eine Familienholding funktioniert, welche Vorteile sie bietet und wie Sie Schritt für Schritt bei der Gründung vorgehen.

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1 Quelle: ifM, Institiut für Mittelstandsforschung, Bonn. Nach Schätzungen des ifM steht vom Jahr 2022 bis zum Jahr 2026 in rund 190.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Pro Jahr sind das im Schnitt 38.000 Übergaben. Artikel: https://www.ifm-bonn.org/statistiken/unternehmensuebertragungen-und-nachfolgen/unternehmensuebertragungen

Benjamin Aspacher
Geschäftsführer & Steuerberater

Seit 2020 führt Benni den Bereich Trading & Holding bei steueragenten.de. Er und sein Team durften bereits eine Vielzahl an Holding-Gesellschaften erfolgreich auf ihrem Weg begleiten.
 


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1. Familienholding gründen: Einleitung

„So verliert man ein Unternehmen", murmelt der Firmenpatriarch. „Nicht durch schlechte Geschäfte oder durch die Konkurrenz, sondern durch die eigene Familie.“ Zerknirscht blickt Heinz Rauschenthal durch das Fenster seines Büros nach unten auf die Fertigungsstraße, wo Rasenroboter vom Band laufen. Auch seine zweite Firma, die Rauschenthal Saugroboter GmbH, läuft prächtig. Nicht zu fassen: Das Business boomt – und trotzdem rinnt ihm sein Lebenswerk wie Sand durch die Hände.

Niedergeschlagen lässt er sich in seinen Bürostuhl fallen. Ein trockener Reizhusten schüttelt ihn durch. Was passiert mit der Firma, wenn er nicht mehr da ist? Drei Kinder hat er. Alle erwachsen, alle wenig interessiert am Betrieb. Heinz Rauschenthal kennt die Geschichten. Die Familienimperien, die nach dem Tod des Gründers plötzlich wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Jedes Kind bekommt ein Drittel der Anteile. Wahrscheinlich werden die Kinder sie verkaufen. Und falls nicht: Spätestens in der nächsten Generation, bei den Enkeln, ist das Chaos perfekt: Viele Anteilseigner, jeder mit seinem eigenen Kopf, keiner mit echter Macht.

Da hat er eine Idee. Er ruft Michael Krugbauer an, seinen Steuerberater in Hamburg. „Moin, Moin“, tönt er ins Handy und schildert sein Problem. Krugbauer muss nicht lange überlegen. „Gründen Sie doch eine Familienholding“, schlägt er vor.

2. Was ist eine Familienholding?

„Eine Familienholding?“ – „Ja, das ist eine Gesellschaft, die der Familie gehört und Anteile an Unternehmen hält. Ihre Kinder erben dann nicht direkt Firmenanteile, die sie verkaufen könnten, sondern Anteile an der Holding, die Ihr Unternehmen kontrolliert. Mit einer Familienholding können Sie Ihre Nachfolge regeln, Ihr Vermögen langfristig sichern, Haftungsrisiken minimieren, Steuern optimieren, Freibeträge gezielt nutzen…“ – "Moment, Moment“, fällt ihm Rauschenthal ins Wort. „Das war jetzt ein bisschen viel auf einmal, Michael. Erklären Sie’s mir noch mal ganz einfach.“ – „Na klar. Also: Eine Familienholding ist wie ein Tresor. Die Firmenanteile werden darin sicher verwahrt. Man kann sie nicht einfach herausnehmen und verkaufen. Der Tresor hält das Erbe zusammen und schützt es über Generationen hinweg. Zum Beispiel gegen feindliche Übernahmen, gegen Zersplitterung durch Erbstreit oder gegen die Versuchung, schnell Kasse zu machen.“ – „Aha, ein Tresor also. Ja, klingt gut“, meint Rauschenthal. „Oder denken Sie an ein Containerschiff“, fällt Krugbauer ein. „Die Familienholding ist das Schiff, das die wertvolle Fracht – die Firmenanteile – sicher übers Meer trägt. Die Familie ist an Bord. Manche Familienmitglieder arbeiten mit, andere genießen die Aussicht. Das Schiff hält alle zusammen auf Kurs.“

3. Welche Vorteile hat eine Familienholding?

„Klingt interessant, Michael. Was sind denn die Vorteile einer Familienholding?“, will Rauschenthal wissen. Michael Krugbauer erläutert sie:

  • Stabilität und Kontinuität: Auch wenn Erbschaften, Schenkungen oder Generationswechsel stattfinden, bleiben die Anteile in der Holding. So verhindert man eine Zersplitterung des Familienvermögens.
  • Gemeinsame Stimme: Die Familienholding sorgt dafür, dass die Familie geschlossen als Einheit auftritt und mit einer Stimme spricht. So ist sie einflussreicher und durchsetzungsstärker gegenüber anderen Partnern oder Aktionären.
  • Steuerliche Vorteile: Gewinnausschüttungen innerhalb einer Holding-Struktur werden meist steuerlich begünstigt behandelt.
  • Schutzschild gegen Haftungsrisiken: Die Holding für Familienunternehmen schützt das Familienvermögen wie ein Schild. Wenn zum Beispiel eine Tochtergesellschaft Schulden macht oder verklagt wird, können die Gläubiger nur auf das Vermögen der Tochtergesellschaft und auf die Einlage der Holding zugreifen, aber nicht auf das gesamte Vermögen der Holding. Ausnahme: Eine persönliche Haftung kann bei Pflichtverletzungen/Bürgschaften entstehen.
  • Professionelle Verwaltung: Oft wird ein Beirat oder ein Familienrat eingesetzt, um die Interessen der Familienmitglieder zu bündeln.

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4. Wie funktioniert eine Holdingstruktur in der Familie?

„Und wie sieht das Ganze konkret aus?", hakt Rauschenthal nach. „Wie ist die Struktur?“ „Erinnern Sie sich an das Containerschiff?“, fragt Michael Krugbauer. „Stellen Sie sich das am besten so vor: Die Familie steht gemeinsam auf dem Oberdeck – das ist die Holding. Von dort aus hat die Familie den Überblick. Dort werden die Entscheidungen getroffen. Unter Deck arbeiten verschiedene Maschinenräume. Das sind Ihre Tochterfirmen. Ihre Rasenroboter GmbH in einem Maschinenraum, Ihre Saugroboter GmbH in einem anderen. Jeder Raum hat seine eigene Crew, seine eigene Technik, seine eigenen Aufgaben."

„Und was bringt mir das?", fragt Rauschenthal. „Ganz einfach: Wenn in einem Maschinenraum etwas schiefgeht, dann ist dieser Raum abgedichtet. Sagen wir, in der Rasenroboter GmbH bricht ein Feuer aus, ein Geschäft misslingt oder ein Kunde verklagt die Firma. Der Schaden bleibt dann isoliert an dieser Stelle. Das Oberdeck, wo die Familie steht, ist sicher. Und der andere Maschinenraum arbeitet einfach weiter." Rauschenthal nickt. „Verstehe. Und wie läuft das mit den Gewinnen?" „Die Gewinne, die operativ in den Maschinenräumen entstehen, fließen nach oben aufs Oberdeck, zur Holding. Die Holding ist sozusagen auch die Schatzkammer des Schiffs. Sie sammelt ein, verwaltet, investiert und hält das große Ganze zusammen."

„Und wer bestimmt, was passiert?"

„Das regeln Sie im Gesellschaftsvertrag oder in einer Familiencharta", erklärt Krugbauer. „Dort steht schwarz auf weiß: Wer darf an Bord sein? Wie werden wichtige Kursentscheidungen getroffen? Wie viel wird ausgeschüttet? Manche Familien setzen auch einen Beirat oder Familienrat ein. Das ist wie eine erfahrene Crew auf der Brücke, die vermittelt, wenn die Meinungen auseinandergehen. Wenn in einem Familienunternehmen eine Nachfolgeplanung ansteht, dann sind das alles gute Argumente dafür, eine Holding zu gründen.

Rauschenthal atmet tief durch. Zum ersten Mal seit Wochen fühlt sich die Zukunft nicht mehr wie ein Sturm an.

5. Was ist der Unterschied zwischen operativer GmbH und Familienholding?

„Sagen Sie mal, Michael, was genau sind die Unterschiede zwischen einer operativen GmbH und einer Familienholding?“ – „Ganz einfach: In der operativen GmbH läuft das Geschäft. Die Familienholding dagegen ist die Kommandobrücke, die alle Firmenanteile bündelt und die Familie als Eigentümer organisiert.“

Operative GmbH

  • Zweck: Geschäft betreiben (Produktion, Handel, Dienstleistungen).
  • Hier arbeiten die Mitarbeiter, es werden Produkte hergestellt, Kunden betreut, Rechnungen geschrieben.
  • Einnahmen = Umsätze aus der Geschäftstätigkeit.

Familienholding

  • Zweck: Vermögensstrukturierung der Unternehmerfamilie, Anteile halten, nicht selbst operativ tätig.
  • Besitzt Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften.
  • Einnahmen = Gewinne/Dividenden, die aus den Tochtergesellschaften hochfließen

6. Welche Steuervorteile hat eine Holding für Familienunternehmen?

„Das klingt alles prima", stellt Rauschenthal fest. „Nun aber mal Tacheles: Welche Steuervorteile bietet eine Familienholding?“ „Stellen Sie sich vor, jeder Maschinenraum – jede Ihrer Tochterfirmen – wirft Gewinn ab. Wenn dieser Gewinn direkt an Sie persönlich fließt, greift das Finanzamt kräftig zu. Mit der Holding (sofern GmbH) läuft das anders: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind in Deutschland gemäß § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Sie zahlen also nur auf 5 Prozent der Dividende Körperschaftsteuer. Das sind effektiv nur etwa 1,5 Prozent Steuer."

Rauschenthal pfeift leise durch die Zähne.

„Solange das Geld in der Holding bleibt, zahlen Sie keine persönliche Einkommensteuer darauf. Erst, wenn Sie sich selbst etwas auszahlen lassen, wird es persönlich versteuert." Rauschenthal nickt langsam. Der Husten ist weg. Stattdessen macht sich ein Lächeln breit.

7. Wie gründe ich eine Familienholding?

„Gut, Michael", sagt Rauschenthal und greift nach seinem Notizblock. „Nehmen wir an, ich will tatsächlich eine Familienholding gründen. Wie würden wir das angehen?“ – „Wenn Sie eine Holding-Struktur für Ihre Familie etablieren wollen, dann sollten Sie sich im ersten Schritt mit Ihrer Familie beraten. Klären Sie die großen Fragen: Was soll langfristig passieren? Wer soll später mal das Ruder übernehmen? Wie viel Mitsprache wollen die Kinder haben? Das ist der Kompass für alles Weitere."

„Und dann?"

„Dann kommt die Rechtsform. Die meisten Familienholdings sind entweder eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Die GmbH ist einfacher in der Verwaltung, die KG hat steuerliche Vorteile, wenn Sie später Ihre Immobilien mit reinnehmen wollen.“

Rauschenthal notiert mit. „Wie lange dauert die Gründung einer Familienholding?"

„Die reine Gründung? Ein paar Wochen. Sie brauchen einen Gesellschaftsvertrag. Das ist das rechtliche Fundament Ihrer Holding. In diesem Vertrag steht alles drin, was juristisch bindend ist: Sitz, Zweck, Geschäftsführung, Stimmrechte, Gewinnverteilung und die Regeln für Anteilsübertragungen. Diesen Gesellschaftsvertrag setzt ein spezialisierter Anwalt auf. Dann geht es zum Notar, die Holding wird ins Handelsregister eingetragen, Stammkapital wird eingezahlt. Danach übertragen Sie Ihre Firmenanteile in die Holding. Auch das läuft notariell."

„Klingt nach Papierkram."

„Ist es auch", lacht Krugbauer. „Aber der wichtigste Teil beim Aufbau einer Familienholding kommt danach: eine Familiencharta. Dort regeln Sie die Spielregeln an Bord. Das ist kein Pflichtdokument, sondern so etwas wie das Grundgesetz Ihrer Familie. Dort halten Sie die großen Leitlinien fest: Welche Werte sind uns wichtig? Wer soll später mal das Ruder übernehmen? Wie gehen wir mit Konflikten um? Je klarer die Regeln, desto weniger Ärger später."

„Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Familienholding aufsetzen möchte?“

„Die Gründungskosten hängen davon ab, wie komplex die Struktur ist. Dazu kommen laufende Kosten: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerberatung. Klingt viel, aber wenn Sie sehen, was Sie an Steuern sparen und wie viel Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Sie gewinnen, rechnet sich das."

8. So gründen Sie Ihre Familienholding Schritt für Schritt.

  • Team zusammenstellen: Steuerberater, Anwalt für Gesellschaftsrecht, Notar.
  • Familienstrategie klären: Ziele, Nachfolge, Mitsprache der Kinder.
  • Rechtsform wählen: meist GmbH oder GmbH & Co. KG.
  • Gesellschaftsvertrag erstellen: durch spezialisierten Anwalt.
  • Notartermin & Handelsregistereintrag: Holding wird offiziell gegründet.
  • Stammkapital einzahlen: bei GmbH mind. 25.000 € (§ 5 GmbHG).
  • Firmenanteile übertragen: operative Gesellschaften in die Holding einbringen (notariell).
  • Regelwerk festlegen: Familiencharta (Stimmrechte, Ausschüttungen, Streitlösung).

9. Wie funktioniert die Schenkung von Anteilen in der Familienholding?

„Eine Sache noch, Michael", sagt Rauschenthal und tippt mit dem Stift auf seinen Notizblock. „Stichwort Holding und Erbschaftsteuer. Wie übertrage ich die Anteile an der Holding am schlauesten auf meine Kinder?“

„Gute Frage", antwortet Krugbauer. „Das ist tatsächlich einer der cleversten Hebel der Familienholding. Sie gründen die Holding und sind zunächst alleiniger Gesellschafter, also Kapitän des Schiffs. Dann holen Sie Ihre Kinder schrittweise an Bord, ohne dass das Finanzamt jedes Mal kassiert. Sie verschenken jetzt schon Anteile an der Holding. Für solche Schenkungen gibt es Freibeträge: Jedes Kind darf gemäß § 16 ErbStG von Ihnen alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen."

„Das heißt, ich könnte jedem meiner drei Kinder jetzt Anteile im Wert von 400.000 Euro schenken – steuerfrei?"

„Exakt. Macht zusammen 1,2 Millionen Euro. Und in zehn Jahren können Sie das wiederholen. Nochmal 1,2 Millionen. So übertragen Sie über die Jahre ein Millionenvermögen, ohne dass Ihre Kinder Schenkungsteuer zahlen müssen. Das Schiff geht Stück für Stück in neue Hände über, aber es bleibt als Ganzes intakt."

„Und ich behalte trotzdem die Kontrolle?"

„Richtig", sagt Krugbauer. „Sie können im Gesellschaftsvertrag regeln, dass Sie zwar Anteile verschenken, aber die Stimmrechte zunächst bei Ihnen bleiben. Ihre Kinder bekommen den wirtschaftlichen Wert. Sie profitieren von Ausschüttungen, das Vermögen gehört ihnen, aber die wichtigen Entscheidungen treffen weiterhin Sie. Die Schenkung muss notariell beurkundet werden. Und Sie sollten sie dem Finanzamt melden. Je früher Sie damit anfangen, desto besser.“

Rauschenthal steht auf und blickt hinunter auf die Fertigungsstraße. Die Mähroboter laufen vom Band, die Maschinen surren. Aber jetzt sieht er nicht nur die Produktion. Er sieht die Zukunft. „Michael", sagt er leise, „ich glaube, wir bauen ein Schiff."

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