Von Brand Deals bis Plattform-Auszahlung steuerlich sicher
Steuerberater für Influencer und Content Creator
Als spezialisierte Steuerberatung für Influencer, Content Creator und Streamer begleiten wir Sie bei allem, was Ihre Reichweite finanziell mit sich bringt.
Schwerpunkte:
- Einnahmequellen im Griff: Ob Kooperationen und Affiliate auf Instagram, das TikTok-Belohnungsprogramm, Twitch-Donations über Streamlabs, Spenden, Memberships oder eigene Produkte, wir kennen die steuerlichen Besonderheiten.
- Geschenke und PR-Pakete richtig versteuert: Wir klären, wann kostenlose Produkte ein geldwerter Vorteil sind und bewahren Sie vor bösen Überraschungen mit dem Finanzamt.
- Auslandszahlungen und Umsatzsteuer: Auszahlungen von Plattformen aus dem Ausland, z.B. YouTube, behandeln wir korrekt, inklusive der Umsatzsteuer-Fragen, die dabei entstehen.
- Die passende Struktur: Ob Einzelunternehmen oder GmbH, wir gestalten Ihre Rechtsform so, dass am Ende mehr von Ihrem Einkommen bei Ihnen bleibt.

4,6 von 5
400+ Proven-Expert-Bewertungen
Über 15 Jahre Erfahrung
in digitaler Steuerberatung
Mehr als 50
Influencer und Creator in aktueller Betreuung
Full-Service-Steuerberatung
Unsere Basics
- Digitale Buchhaltung: Belege, Fristen und Auswertungen im Blick.
- Jahresabschluss und Steuererklärungen: fristgerecht und korrekt.
- Feste Ansprechpartner: echte Betreuung statt Ticketsystem.
- Behördenkommunikation: Wir übernehmen.
- Schnittstellen, die entlasten: Banking, WaWi, Payment, HR und mehr.
- Wachstumsfähige Prozesse: erprobt und skalierbar.
- Steuerberaterwechsel ohne Stress: Wir kümmern uns darum.
- Unser Anwaltspartner: moonlaw, rechtlich abgesichert.

Unser Versprechen an Sie
So entlasten wir Influencer
Wir sprechen Ihre Sprache
Brand Deal, Affiliate, Gifted PR oder YouTube-AdSense-Auszahlung: Sie müssen uns das nicht erklären. Wir kennen die Creator-Welt und wissen, wie Ihre Einnahmen entstehen.
Buchhaltung ohne Stress
Sie müssen kein Steuerprofi werden. Sie liefern monatlich Ihre vollständigen Belege, wir machen daraus eine saubere, nachvollziehbare Buchhaltung.
Wir wachsen mit Ihnen mit
Egal, ob Sie gerade die ersten Kooperationen machen oder nun eine eigene Marke aufbauen: Wir passen die Beratung an jede Phase an.
Wachstum ohne Chaos?
Ein typischer Fall aus unserer Praxis
Ausgangslage:
- Kanal innerhalb eines Jahres stark gewachsen (460.000+ Follower bei Instagram und YouTube), Einnahmen aus mehreren Quellen gleichzeitig: Brand Deals, Affiliate, YouTube-Auszahlungen und unzählige PR-Pakete
- bisher größtenteils alles selbst verwaltet, unsicher bei Fragen, was zu versteuern ist
Unser Vorgehen:
- alle Einnahmequellen erfasst und zugeordnet, Auslandszahlungen umsatzsteuerlich eingeordnet
- geprüft, welche geschenkten Produkte als geldwerter Vorteil gelten
- Rechtsform auf GmbH-Umwandlung geprüft
- Unser digitales Steuerbüro vorgestellt
Ergebnis:
- GmbH gegründet, Buchhaltung funktioniert nun einwandfrei, monatlicher Überblick über die Zahlen
- geringere Steuerlast durch vollständige Berücksichtigung der absetzbaren Ausgaben
Aus Reichweite wird Einkommen
Die Steuerberatung, der Sie einen Like geben
steueragenten.de bietet digitale und persönliche Steuerberatung für Influencer und Content Creator. Von der sauberen Erfassung Ihrer Einnahmen aus Brand-Deals und Affiliate über die richtige Behandlung von PR-Paketen und Produktplatzierungen bis zur steueroptimierten Unternehmensstruktur.

Lisa
betreut einige unserer Influencer und führt das Erstgespräch mit Ihnen
Häufige Fragen
Brauche ich als Influencer überhaupt einen Steuerberater?
Sobald Sie regelmäßig Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate oder Plattformen haben, lohnt sich professionelle, steuerliche Begleitung. Unser Erfahrung nach macht die Mischung aus vielen Quellen die Sache schnell unübersichtlich.
Welche Ausgaben kann ich als Creator von der Steuer absetzen?
Alles, was Sie beruflich für Ihren Content brauchen: Technik wie Kamera, Mikrofon und Licht, Software-Abos, bezahlte Ads, Reisekosten für Drehs und Events, das Arbeitszimmer sowie Weiterbildung und Beratung. Bei privat mitgenutzten Dingen, etwa Kleidung oder Kosmetik, zieht das Finanzamt enge Grenzen. Genau solche Grenzfälle ordnen wir für Sie.
Barter Deals: Muss hier was versteuert werden und in welcher Höhe?
Ja. Der Marktwert des erhaltenen Produkts oder der Dienstleistung (inkl. USt) gilt als Betriebseinnahme und wird mit deinem persönlichen Satz einkommensteuerpflichtig. Bist du kein Kleinunternehmer, kommen noch 19 % Umsatzsteuer darauf (z. B. Smartphone für 1.200 € → 1.200 € als Einnahme + 228 € USt). Behältst du das Produkt anschließend privat, kann zusätzlich eine Sachentnahme anfallen. Tipp: Alles dokumentieren (Eigenbeleg oder Rechnung des Partners).
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung als Creator?
Kleinunternehmer (seit 2025: bis 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) lohnt sich, wenn deine Einnahmen vor allem von Privatpersonen/Zuschauern kommen, du wenig investierst und unter den Grenzen bleibst. Regelbesteuerung ergibt Sinn bei hohen Investitionen (Technik, Equipment) oder vielen B2B-Kooperationen, weil du dann die Vorsteuer abziehen kannst.
Macht eine GmbH für mich Sinn?
Nicht automatisch. Ab Gewinnen von rund 70.000€ (Tendenz steigend) kann sie sich steuerlich lohnen. Wir prüfen Ihren Fall und empfehlen die Rechtsform, die individuell für Sie am meisten herausholt.

