Steuerberater für Trading-GmbH | steueragenten.de

Verlustverrechnung durch eine Trading-GmbH

Fachkompetenz

Steuerberater für Ihre Trading-GmbH

 „Sie möchten steueroptimiert am Kapitalmarkt investieren? Sie wollen der Verlustverrechnungsbeschränkung entkommen und von sämtlichen Vorteilen einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren? Als spezialisierter Steuerberater für Trading GmbH unterstützen wir Trader mit unseren digitalen Prozessen und Beratungsleistungen.

Wir beraten Sie individuell und ausführlich zu Aktien, Wertpapierverbuchung, Termin- und Immobiliengeschäften und zeigen Ihnen intelligente und steueroptimierte Wege, Vermögen zu strukturieren und aufzubauen.“

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Unser Tipp: Ergänzen Sie die Steuerberatung Ihrer Trading GmbH durch eine professionelle Rechtsberatung von unserer digitalen Partnerkanzlei moonlaw – mit erfahrenen Anwälten auf den Gebieten Gesellschaftsrecht & Arbeitsrecht.

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Trading GmbH

- Vorteile auf einen Blick -

Steuern
sparen

Besteuerung von Aktienveräußerungen mit nur 1,54 %.

Profitables Traden
bei Termingeschäften

Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Ihre Trading GmbH.

 

Schneller
Vermögen aufbauen

Zinseszinseffekt bei Thesaurierung der Unternehmensgewinne.

 

Fokus Trading

Unsere Leistungen im Trading-Bereich

Als Steuerexperte übernehmen wir die Finanzbuchhaltung Ihrer Wertpapiergeschäfte, erstellen Jahresabschluss und Steuererklärungen und kümmern uns um die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt. Darüber hinaus beraten wir Sie individuell zu:

  • Aktien und Fonds
  • Termingeschäfte wie Optionen und Future
  • Dividenden und Quellensteuer
  • Kryptowährungen
  • Forex-Trading (Devisen)
  • Verlustverrechnung
  • Gründung Trading-GmbH/Holdinggesellschaft

Jetzt beraten lassen!

 

 

 

Unterstützung, Beratung

Trading-GmbH gründen

Smartes Trading braucht Strategie, Durchhaltevermögen und ein passendes Risikomanagement. Als Steuerberater für Trading GmbH beraten wir Sie individuell und umfassend zur Rechtsform GmbH mit all ihren steuerlichen Besonderheiten und unterstützen Sie im gesamten Gründungsprozess. Angefangen bei steuerlichen Fragestellungen im Gesellschafts- oder Geschäftsführeranstellungsvertrag bis hin zur steuerlichen Registrierung beim Finanzamt – wir haben die Antworten auf sämtliche, steuerliche Fragen rund um Ihre Trading GmbH.

 

Gründung und Verwaltung
GmbH


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Holdinggesellschaft


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Sie suchen einen Steuerexperten für Ihre Trading-GmbH? Ihre Suche ist hiermit beendet.

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Full-Service-Steuerberatung

Unsere Basics

  • Digitales Steuerbüro: jederzeit vollen Überblick via App.
  • Digitale Buchhaltung: in der Cloud immer alles dabei.
  • Wertpapierverbuchung
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen: sauber gelöst.
  • Persönliche Ansprechpartner: für Fragen, Tipps und Infos.
  • Höchste Datensicherheit: garantiert durch starke Partner.
  • Steuerberaterwechsel-Service: Wir kümmern uns darum.

Häufige Fragen

Welche Vorteile bereitet eine Trading-GmbH?
  • Bei Aktienveräußerungen, Steuern sparen: effektiver Steuersatz 1,54%
  • Keine Verlustverrechnungsbeschränkung
  • Erträge aus Immobilien sind von der Gewerbesteuer befreit (ausgenommen Veräußerungen der Immobilien)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Voller Betriebsausgabenabzug
  • Zeitliche Verlagerung von Ausschüttungen möglich
  • Altersvorsorge möglich
Welche Nachteile bereitet eine Trading-GmbH?

Die Trading GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und verursacht einen etwas höheren Aufwand bei Gründung und Verwaltung. Unter anderem führen laufende Kosten für die Steuerberatung (Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschluss) sowie die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht dazu, dass die Gründung einer Trading GmbH nicht für jedes Investment sinnvoll erscheint. Wir raten Ihnen daher, sich individuell zu Ihren persönlichen Vor- und Nachteilen einer Trading GmbH zu informieren bzw. beraten zu lassen.

Wann ist eine Holding sinnvoll?

Eine Holdinggesellschaft bietet diverse steuerliche Vorteile bei Gewinnausschüttungen oder bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (bspw. GmbH-Anteile oder Aktien). Mit dieser Unternehmensstruktur wird eine sog. Konzern-Struktur begründet. Dabei sollte man Kosten & Nutzen nicht aus den Augen verlieren und sich umfassend informieren und beraten lassen.

Kann ich die Gewinne aus Tradinggeschäften direkt ausschütten?

Grundsätzlich ja. Dabei würde man allerdings auf den Thesaurierungsvorteil verzichten.

Unterschied privat vs. betrieblich - wie wird besteuert?

Im Privatvermögen wird grundsätzlich das Einkommen besteuert. Kapitalerträge werden i.d.R. mit der Kapitalertragssteuer i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 % (+ ggf. Kirchensteuer) besteuert. Werbungskosten können i.d.R. nicht abgezogen werden. Dafür gibt es den Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 801,- €.

Im Betriebsvermögen wird grundsätzlich nur der Gewinn besteuert.
Laut §8b KStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften (Aktienveräußerungen) zu 95 % steuerfrei. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nur 5 % der Gewinne mit der Körperschaftssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer besteuert werden. Da GewSt und Soli vom Hebesatz der Gemeinden abhängen, rechnet man mit einer ungefähren Steuerlast von 30% auf 5 % der Gewinne. Auf den gesamten Gewinn gerechnet, liegt der effektive Steuersatz bei nur 1,54%.

 

Wie werden Gewinne beim Handel mit Kryptowährung besteuert?

Die Besteuerung von Krypto-Gewinnen hängt ebenfalls davon ab, ob gewerblich oder privat getradet wird. Dabei bleibt zu beachten, dass Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind und damit keine Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen. Unsere Steuerberater für Kryptowährungen unterstützen Sie bei sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten und zeigen Ihnen Ihre Optimierungsmöglichkeiten auf.

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