Als Unternehmer stehen Sie nicht nur vor der Herausforderung, Ihr Unternehmen erfolgreich aufzubauen, sondern auch vor einem komplexen Steuerrecht, das Ihnen manchmal Kopfzerbrechen bereiten kann.
Vom Staat werden Ihnen verschiedene Steuerarten auferlegt, die Sie bezahlen müssen – doch welche sind das genau? Und wie können Sie sicherstellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen, ohne dabei den Überblick zu verlieren?
Steuerliche Angelegenheiten sind oft der Grund für Stress und Unsicherheit bei Unternehmern. Fehler in der Steuererklärung oder vergessene Steuerzahlungen können schwerwiegende Folgen haben, die Ihr Unternehmen finanziell belasten.
Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, die verschiedenen Steuerarten zu kennen, die auf Sie zukommen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und erhalten praktische Tipps, wie Sie diese effizient nutzen.

Hier bekommen Sie alle Informationen, die Sie brauchen:
Welche Steuerarten gelten für Unternehmen?
Unternehmen in Deutschland unterliegen je nach Rechtsform und Tätigkeit unterschiedlichen Steuerarten. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Steuern, die auf Unternehmen zukommen:
- Einkommensteuer (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften): Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wie GbR oder OHG unterliegen der Einkommensteuer auf ihre Gewinne. Diese Steuer ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Für Gewinne bis zu 10.908 Euro (Stand 2023) wird keine Einkommensteuer fällig. Sobald dieser Freibetrag überschritten wird, beginnt der Steuersatz bei 14 % und steigt stufenweise auf bis zu 45 %, wenn das zu versteuernde Einkommen 277.826 Euro übersteigt. Personengesellschaften versteuern ihre Gewinne nicht auf Unternehmensebene, sondern die Gesellschafter zahlen die Einkommensteuer individuell.
- Körperschaftsteuer (für Kapitalgesellschaften): Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG unterliegen der Körperschaftsteuer, die pauschal 15 % des zu versteuernden Gewinns beträgt, unabhängig von der Gewinnhöhe. Diese Steuer fällt zusätzlich zur Gewerbesteuer an und wird direkt auf Unternehmensebene erhoben. Im Gegensatz zu Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung also nicht auf Gesellschafterebene. Wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, fallen zusätzlich 25 % Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) an.
- Gewerbesteuer: Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen, wenn sie gewerblich tätig sind. Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch den sogenannten Hebesatz bestimmt, der je nach Gemeinde unterschiedlich ausfällt. Im Durchschnitt liegt dieser Hebesatz bei etwa 15 %, kann jedoch in einigen Gemeinden deutlich höher sein. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Gewerbesteuerzahlungen können teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was die steuerliche Belastung für kleinere Unternehmen verringert.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, müssen Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Es gibt jedoch einen ermäßigten Steuersatz von 7 %, der für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt, wie etwa Bücher, Lebensmittel oder medizinische Produkte. Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe zu erheben und regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, um die Steuer an das Finanzamt abzuführen. Die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die Unternehmen bei ihren eigenen Einkäufen zahlen, kann vom Finanzamt zurückerstattet werden.
- Lohnsteuer: Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt ihrer Angestellten einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers sowie dessen Steuerklasse. Neben der Lohnsteuer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge(Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbehalten und abgeführt werden.
Fakt:
Wussten Sie, dass die Gewerbesteuer je nach Standort erheblich schwanken kann? In einigen Gemeinden liegt der Hebesatz bei über 500 %, während er in anderen deutlich niedriger ist. Deshalb kann die Wahl des Unternehmensstandorts einen großen Einfluss auf Ihre Steuerlast haben.
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Welche Steuerarten sind für Kapitalgesellschaften relevant?
Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG gründen oder bereits betreiben, müssen Sie einige steuerliche Besonderheiten beachten. Die wichtigsten Steuerarten, die für Kapitalgesellschaften gelten, sind:
Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist die wichtigsteSteuerart für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG. Sie beträgt pauschal 15 % auf den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens. Die Körperschaftsteuer wird jährlich durch eine Steuererklärung ermittelt und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Höhe des Gewinns immer gleich. Unternehmen können jedoch durch die gezielte Nutzung von Steuerabzügen und -begünstigungen, wie Abschreibungen oder Verlustvorträgen, die zu zahlende Körperschaftsteuer verringern.
Gewerbesteuer: Neben der Körperschaftsteuer müssen Kapitalgesellschaften auch Gewerbesteuer zahlen, wenn sie gewerbliche Einkünfte erzielen. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn des Unternehmens berechnet, wobei der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Die Gewerbesteuer stellt eine bedeutende finanzielle Belastung für Kapitalgesellschaften dar, lässt sich aber durch Betriebsstätten in Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen optimieren.
Umsatzsteuer: Kapitalgesellschaften müssen, wie alle Unternehmen, die Umsatzsteuer auf ihre erbrachten Dienstleistungen und verkauften Waren erheben. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %, während für bestimmte Produkte, wie Lebensmittel, Bücher oder kulturelle Dienstleistungen, der ermäßigte Satz von 7 % gilt. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Dabei können sie die Vorsteuer für betrieblich erworbene Leistungen geltend machen, um die zu zahlende Umsatzsteuer zu reduzieren.
Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer ist relevant, wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Auf Dividenden oder andere Ausschüttungen fällt eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Kapitalertragsteuer wird von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Da die Kapitalertragsteuer pauschal erhoben wird, spielt es keine Rolle, wie hoch das persönliche Einkommen des Empfängers ist.
Optimierte Strukturierung und Steuerplanung: Um die steuerliche Belastung für Kapitalgesellschaften zu minimieren, ist es wichtig, eine gut durchdachte Steuerstrategie zu entwickeln. Dazu gehören eine effiziente Gestaltung von Gewinnausschüttungen, eine optimierte Nutzung von Abschreibungen sowie die Berücksichtigung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei der Standortwahl.
Fakt:
Wussten Sie, dass eine Holdingstruktur nicht nur für den Unternehmensverkauf steuerliche Vorteile bietet? Auch beim Kauf und Verkauf von Aktien können Gewinne nahezu steuerfrei vereinnahmt werden. Da Veräußerungsgewinne bei Aktienverkäufen in der Holding zu 95 % steuerfrei sind, bleibt mehr Kapital für Reinvestitionen und weiteres Wachstum innerhalb der Holding. Das macht eine Holding ideal für eine flexible Vermögensverwaltung und strategische Investitionen.
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Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist eine zentrale Steuerart für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs und AGs in Deutschland. Sie wird auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft erhoben und beträgt pauschal 15 %. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gilt hier ein einheitlicher Steuersatz, unabhängig von der Höhe des Unternehmensgewinns. Das bedeutet, dass alle Gewinne gleichermaßen besteuert werden, was die Planung und Berechnung der Steuerlast vereinfacht.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer basiert auf dem steuerlichen Gewinn des Unternehmens, der wie folgt ermittelt wird:
- Erzielte Umsätze: Der Gesamtumsatz, den das Unternehmen durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielt hat.
- Abzüglich Betriebsausgaben: Hierzu zählen alle betrieblich veranlassten Ausgaben, wie z. B. Personalkosten, Mietaufwendungen oder Materialkosten.
- Abzüglich weiterer steuerlicher Abzüge: Dazu gehören Abschreibungen auf Anlagevermögen, Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen oder Verluste aus Vorjahren, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Nach der Berechnung des steuerlichen Gewinns wird darauf die Körperschaftsteuer mit einem festen Satz von 15 % erhoben. Zusätzlich fällt noch der Solidaritätszuschlag an, der 5,5 % der Körperschaftsteuer beträgt. Dies erhöht die effektive Steuerlast geringfügig.
Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften müssen ihre Steuerlast in der Regel durch eine jährliche Steuererklärung ermitteln. Um ihre Steuerbelastung zu optimieren, können sie durch sorgfältige Planung von Abzügen und Abschreibungen ihre Steuerlast senken. In einer Holdingstruktur können Gewinne zudem strategisch verteilt werden, um Steuervorteile zu nutzen.
Fakt
Wussten Sie, dass die Körperschaftsteuer in Deutschland eine der niedrigsten Unternehmenssteuern in Europa ist? Mit einem festen Steuersatz von 15 % bleibt Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von etwa 21 %. Das macht die Bundesrepublik trotz der zusätzlichen Gewerbesteuer weiterhin als Unternehmensstandort attraktiv.
Einreichung der Körperschaftsteuererklärung: Jede Kapitalgesellschaft in Deutschland muss jährlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. In der Erklärung werden der Gewinn des Unternehmens, alle Betriebsausgaben, Abschreibungen und sonstige steuerlich relevante Abzüge angegeben, um die korrekte Steuerlast zu ermitteln. Die Körperschaftsteuer beträgt pauschal 15 % auf den steuerlichen Gewinn. Für die Abgabe gelten strenge Fristen, und bei verspäteter Abgabe können Verzugszinsen oder Strafen anfallen.
Vorauszahlungen: Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu leisten. Diese Vorauszahlungen werden auf Basis des voraussichtlichen Jahresgewinns geschätzt und sollen das Risiko hoher Einmalzahlungen am Jahresende minimieren. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt eine abschließende Steuerveranlagung. Sollte sich herausstellen, dass die Vorauszahlungen zu hoch oder zu niedrig waren, wird entweder eine Steuernachzahlung fällig oder eine Rückerstattung erfolgt.
Zusätzlicher Fakt: Wussten Sie, dass Kapitalgesellschaften bei höheren Gewinnen durch die pauschale Körperschaftsteuer oft einen Steuervorteil gegenüber Personengesellschaften haben, die einem progressiven Einkommensteuersatz unterliegen?
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Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird und sowohl Einzelunternehmer, Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften betrifft. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, die den Hebesatz individuell festlegen, wodurch die Höhe der Gewerbesteuer je nach Standort stark variieren kann.
Berechnung der Gewerbesteuer: Die Höhe der Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbeertrags (Gewinn) des Unternehmens berechnet und mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz variiert von Stadt zu Stadt und kann zwischen 200 % in kleinen Gemeinden und bis zu 500 % in Großstädten liegen. Dadurch können sich die Steuerlasten erheblich unterscheiden.
Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften: Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass erst Gewinne oberhalb dieser Schwelle der Gewerbesteuer unterliegen, was insbesondere für kleinere Unternehmen eine Entlastung darstellt.
Anrechnung der Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es die Möglichkeit, die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen, um die Gesamtsteuerlast zu senken. Kapitalgesellschaften hingegen haben keine Anrechnungsmöglichkeit, was bedeutet, dass die Gewerbesteuer hier nicht mit anderen Steuerarten verrechnet werden kann.
Fakt:
Die Gewerbesteuer kann für Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellen, aber sie bietet auch Potenzial für Einsparungen. So haben Personengesellschaften und Einzelunternehmer die Möglichkeit, die Gewerbesteuer teilweise auf ihre Einkommensteuer anzurechnen. Das bedeutet, dass Sie in bestimmten Fällen die Gewerbesteuerlast effektiv reduzieren können – ein Vorteil, den Kapitalgesellschaften nicht genießen.
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Welche Umsatzsteuerpflichten haben Unternehmen?
Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Unternehmen in Deutschland und fällt bei nahezu allen wirtschaftlichen Tätigkeiten an. Sie wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt in den meisten Fällen 19%. Für bestimmte Produkte, wie Lebensmittel, Bücher und medizinische Erzeugnisse, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.
Wer ist umsatzsteuerpflichtig? Alle Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit steuerpflichtige Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen die Umsatzsteuer auf ihre Preise aufschlagen und diese an das Finanzamt abführen. Der Kunde zahlt die Steuer, und das Unternehmen fungiert als sogenannter „Steuereinnehmer“ für den Staat.
Regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen: Um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird, müssen Unternehmen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Dabei werden die vereinnahmte Umsatzsteuer(aus eigenen Verkäufen) und die gezahlte Vorsteuer (aus Einkäufen) gegenübergestellt. Die Differenz ist an das Finanzamt abzuführen oder wird erstattet, wenn die gezahlte Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer übersteigt.
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Wie funktioniert die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen wird. Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen die Lohnsteuer berechnen und vom Bruttogehalt des Mitarbeiters einbehalten. Diese wird dann direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen des Mitarbeiters und seiner Steuerklasse.
Pflichten des Arbeitgebers: Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, die Lohnsteuer korrekt zu berechnen, pünktlich vom Gehalt abzuziehen und rechtzeitig an das Finanzamt zu überweisen. Dies geschieht in der Regel monatlich und erfordert eine genaue Buchhaltung, um Fehler zu vermeiden, die zu Strafen oder Nachzahlungen führen können.
Vermeiden Sie Fehler bei der Lohnsteuer.
Was sind sonstige Steuerarten?
Neben den häufigsten Steuerarten wie Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer gibt es auch weitere Steuern, die Unternehmen betreffen können. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer für betrieblich genutzte Immobilien und die Kfz-Steuer für Firmenfahrzeuge. Diese zusätzlichen Steuern hängen von der Art und Nutzung des Unternehmensvermögens ab und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Fakt:
Wussten Sie, dass die Grundsteuerreform in Deutschland ab 2025 neue Berechnungsgrundlagen für Immobilien vorsieht? Das kann je nach Standort und Nutzung der Immobilie zu erheblichen Veränderungen bei der Steuerlast führen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig informieren, um Überraschungen zu vermeiden und gegebenenfalls Einsparpotenziale zu nutzen.
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FAQ
Welche Steuern müssen Einzelunternehmer zahlen?
Einzelunternehmer müssen in der Regel Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Die Einkommensteuer hängt von den persönlichen Einkünften ab, während die Gewerbesteuer vom Standort des Unternehmens abhängig ist.
Wie viel Umsatzsteuer muss ich abführen?
Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland in der Regel 19 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt jedoch der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Kann ich Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Ja, für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften ist es möglich, einen Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Konkret können 4-fache (seit 2020) des Gewerbesteuermessbetrags von der Einkommensteuer abgezogen werden, allerdings nur bis zu einem maximalen Betrag, der der festgesetzten Einkommensteuer entspricht.
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