Sie möchten eine GmbH gründen, die Ihnen rechtliche Sicherheit und zahlreiche steuerliche Vorteile bietet.
Doch bevor Sie diesen Schritt machen, fragen Sie sich: Wie viel kostet die Gründung einer GmbH wirklich?
Die Gründungskosten sind für viele Unternehmer eine Herausforderung. Sie setzen sich aus vielen einzelnen Posten zusammen – von Notarkosten über das Stammkapital bis hin zur Eintragung ins Handelsregister. Dazu kommen laufende Kosten, die nach der Gründung anfallen.
Wenn Sie nicht genau wissen, mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen, könnte Ihr Budget schnell aus dem Ruder laufen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen, welche versteckten Ausgaben Sie einkalkulieren sollten und wie Sie Ihre GmbH-Gründung kosteneffizient planen. Außerdem beleuchten wir zusätzliche Optionen wie Holdingstrukturen, Eheverträge oder einen optimierten Gesellschaftsvertrag, die nicht nur Kosten verursachen, sondern auch langfristige Vorteile bieten können.
Lesen Sie unseren Artikel und erfahren Sie, welche Kosten Sie erwarten und wie Sie Ihre GmbH-Gründung planen. Alternativ kontaktieren Sie uns gerne und wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Alles, was Sie zu den Kosten einer GmbH wissen müssen:
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Die Gründungskosten einer GmbH setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die Sie von Beginn an kennen sollten.
Sie reichen vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststammkapital bis hin zu den Gebühren, die anfallen, um Ihr Unternehmen offiziell zu registrieren.
Stammkapital (Mindestkapital):
Das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000 Euro. Dies ist der Betrag, den Sie benötigen, um die GmbH zu gründen und ins Handelsregister eintragen zu lassen. Allerdings müssen Sie nicht den gesamten Betrag sofort einzahlen – es genügt, wenn Sie zunächst 12.500 Euro auf das Firmenkonto einzahlen, um die Eintragung zu beantragen.
Fakt:
Das Mindeststammkapital für eine GmbH in Deutschland beträgt 25.000Euro, wovon Sie bei der Gründung nur 12.500 Euro einzahlen müssen.
Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag:
Die Gründung einer GmbH muss notariell beurkundet werden, einschließlich der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und weiterer formeller Schritte. Die Notarkosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und betragen in der Regel zwischen 500 und 700 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Dazu gehören unter anderem die Entwurfs- und Beurkundungsgebühren für den Gesellschaftsvertrag, die Anmeldung beim Handelsregister sowie Auslagen. Zusätzlich fallen für das Registergericht Gerichtsgebühren in Höhe von etwa 150 Euro an. Je nach Komplexität und individuellen Anpassungen am Gesellschaftsvertrag können die Kosten jedoch variieren. Ein maßgeschneiderter Vertrag kann sinnvoll sein, um spätere rechtliche Risiken zu minimieren, auch wenn dies zu höheren Notarkosten führen kann. Alternativ unterstützen wir Sie hier mit unserer Partnerkanzlei moonlaw GmbH.
Diese Angaben sind grobe Richtwerte und können je nach konkreter Situation abweichen.
Fakt:
Die Notarkosten für eine GmbH-Gründung liegen in der Regel bei etwa 600 Euro zzgl. MwSt., plus 150 Euro Gerichtsgebühren. Bei individuellen Anpassungen des Gesellschaftsvertrags können die Kosten höher ausfallen.
Eintragung ins Handelsregister:
Eine GmbH wird erst durch die Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig gegründet, was eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung als juristische Person ist. Die Gebühren für diese Eintragung liegen in der Regel zwischen 150 und 250 Euro.
Beratungskosten (Steuerberater und Rechtsanwalt):
Vor und während der Gründung ist es sinnvoll, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Diese Spezialisten helfen Ihnen, die beste Unternehmensform zu wählen, steuerliche Vorteile zu nutzen und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Die Beratungskosten liegen je nach Aufwand zwischen 500 und 1.500 Euro. Sollten Sie die Gründung in eine Holdingstruktur einbinden wollen, steigen die Kosten entsprechend. Die Vorteile dieser Struktur liegen jedoch in der Optimierung der Steuerlast und dem Schutz Ihres Unternehmens vor Haftungsrisiken.
Kosten für die Gewerbeanmeldung:
Neben der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie Ihre GmbH beim Gewerbeamt anmelden. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Standort und betragen zwischen 20 und 60 Euro.
Gründungskosten für Firmenkonto, Webseite und Co.:
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren müssen Sie auch mit Kosten für die Eröffnung eines Geschäftskontos, ggf. die Erstellung einer Webseite und die Entwicklung Ihrer Geschäftsausstattung (z. B. Visitenkarten, o.ä.) rechnen. Diese Kosten sind schwer vorherzusagen, können je nach Anspruch zwischen 3.000 und 15.000 Euro oder mehr liegen, je nachdem, wie viel Sie in die Außendarstellung investieren möchten.
Haben Sie die anfallenden Gründungskosten im Blick?
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer GmbH-Gründung.
Wie hoch ist das notwendige Stammkapital und wie wird es verwendet?
Das Stammkapital ist der zentrale finanzielle Grundpfeiler Ihrer GmbH. Es dient als Startkapital und wird für erste Investitionen und Ausgaben verwendet.
Doch wie wird dieses Kapital genau genutzt und was müssen Sie beachten?
Zweck des Stammkapitals:
Das Stammkapital dient dazu, die GmbH mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, um den Geschäftsbetrieb aufzunehmen und laufende Kosten zu decken. Es stellt eine Sicherheit dar, aus der mögliche Verbindlichkeiten beglichen werden können, und signalisiert potenziellen Geschäftspartnern sowie Gläubigern, dass das Unternehmen über eine gewisse finanzielle Grundabsicherung verfügt. Das Stammkapital kann für betriebliche Anschaffungen wie Büroausstattung, Miete, Betriebsmittel oder Investitionen in Marketing und Vertrieb genutzt werden. Wichtig ist, dass das Stammkapital nicht für private Ausgaben verwendet wird, da es ausschließlich dem Unternehmenszweck dient.
Muss das gesamte Stammkapital eingezahlt werden?
Wie bereits erwähnt, müssen Sie bei der Gründung nur 12.500 Euro des 25.000 Euro Mindeststammkapitals einzahlen. Die restlichen 12.500 Euro können nach der Gründung eingezahlt werden, zum Beispiel bei Bedarf oder auf Beschluss der Gesellschafter. Wichtig: Auch der bereits eingezahlte Teil des Stammkapitals darf ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet werden – private Ausgaben sind zu keiner Zeit zulässig. Das Stammkapital dient dazu, Geschäftsausgaben zu decken, Investitionen zu tätigen und laufende Betriebskosten zu finanzieren, unabhängig davon, ob der Betrag bereits vollständig eingezahlt wurde oder nicht.
Verwendung des Stammkapitals:
Zulässige Verwendungen (betriebliche Zwecke):
- Kauf von Geschäftsausstattung (z. B. Computer, Büromöbel)
- Bezahlung von Mieten für Geschäfts- oder Büroräume
- Deckung laufender Betriebskosten (z. B. Strom, Wasser, Internet)
- Finanzierung von Marketingmaßnahmen (z. B. Werbung, Website-Erstellung)
- Anschaffung von Firmenfahrzeugen, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind
- Begleichung von Rechnungen für Lieferanten und Dienstleister
- Investitionen in Maschinen, Software oder andere Produktionsmittel
Nicht zulässige Verwendungen (private Zwecke):
- Kauf eines privaten Laptops
- Miete einer privaten Ferienwohnung
- Bezahlung privater Restaurantrechnungen
- Kauf von privaten Luxusartikeln
- Renovierung der privaten Wohnung
Fakt:
Schon ein kleiner Fehler, wie die Zahlung einer privaten Rechnung mit Firmengeldern, kann steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Haftungsbeschränkung gefährden.
Vermeiden Sie teure Fehler – lassen Sie sich jetzt zu den richtigen Schritten bei Ihrer GmbH-Gründung beraten!
Welche weiteren Kosten fallen nach der Gründung an?
Nach der Gründung einer GmbH entstehen neben den Gründungskosten auch laufende Kosten, die Sie von Beginn an berücksichtigen sollten.
Hier eine Übersicht der wichtigstenKosten:
Buchführung und Steuerberatung:
Für Sie als Gründer einer GmbH ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine doppelte Buchführung zu führen und regelmäßig Steuererklärungen einzureichen. Gerade für junge Unternehmer kann das komplex und zeitaufwändig sein, insbesondere wenn verschiedene Einnahmequellen und Geschäftsvorgänge berücksichtigt werden müssen. Hier kommt ein Steuerberater ins Spiel, der Sie bei der korrekten Erfassung und Optimierung Ihrer Finanzen unterstützt. Die Kosten für die Buchführung und den Jahresabschluss liegen je nach Komplexität Ihrer Geschäftstätigkeit bei etwa 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr.
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer:
Als GmbH unterliegen Sie der Körperschaftsteuer, die bundesweit bei 15 % auf den Gewinn liegt. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, deren Höhe je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Der Gewerbesteuer-Grundsteuersatz beträgt 3,5 %, wird jedoch mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert, was im Durchschnitt zu einem effektiven Steuersatz von etwa 14 % bis 17 % führt.
Fakt:
Wussten Sie, dass in einigen deutschen Gemeinden der Gewerbesteuer-Hebesatz bis zu 500 % betragen kann? Das bedeutet, dass Unternehmen in teuren Städten wie München oder Frankfurt deutlich mehr Gewerbesteuer zahlen als in ländlichen Regionen – die Wahl des Unternehmensstandorts kann somit erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Lohn- und Gehaltskosten:
Als Geschäftsführer einer GmbH zahlen Sie sich in der Regel ein Gehalt aus. Wenn Sie darüber hinaus Mitarbeiter beschäftigen, entstehen zusätzliche Personalkosten. Diese umfassen nicht nur die Gehälter, sondern auch Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere Lohnnebenkosten wie Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Diese sollten bereits bei der Finanzplanung berücksichtigt werden, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Kosten für Versicherungen:
Um Ihre GmbH abzusichern, sollten Sie verschiedene Versicherungen abschließen. Dazu gehören eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch Ihre Geschäftstätigkeit verursacht werden können, und eine Rechtsschutzversicherung, die Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützt. Bei Bedarf kann auch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) sinnvoll sein, um die persönliche Haftung der Geschäftsführung zu schützen. Die Kosten variieren je nach Deckungssumme und Anbieter, liegen aber typischerweise zwischen 300 und 1.500 Euro pro Jahr.
Kosten für Miete und Infrastruktur:
Abhängig davon, ob Sie ein Büro anmieten oder von zu Hause aus arbeiten, entstehen auch Kosten für Miete, Nebenkosten und Infrastruktur wie Büroausstattung und Technik. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Standort und Größe des Büros. Viele dieser Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Diese steuerlichen Anrechnungen helfen dabei, die steuerliche Belastung zu reduzieren und die Liquidität des Unternehmens zu schonen.
Erfahren Sie, wie Sie laufende Kostenminimieren und Ihr Unternehmeneffizientführen.
Zusätzliche Kosten und Vorteile: Holdingstruktur, Ehevertrag und optimierter Gesellschaftsvertrag
Holdingstruktur:
Eine Holdingstruktur bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Gewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften sind für die Muttergesellschaft in der Regel bis zu 95 % steuerbefreit, und Dividenden können weitgehend steuerfrei innerhalb der Holding ausgeschüttet werden. Zudem ermöglicht die Struktur, Verluste verschiedener Gesellschaften miteinander zu verrechnen, was die Steuerlast weiter senkt und Investitionen erleichtert. Auch der Haftungsschutz wird verbessert, da Risiken auf unterschiedliche Gesellschaften verteilt werden. Die zusätzlichen Gründungskosten und Verwaltungskosten liegen bei etwa 1.500 bis 3.000 Euro jährlich, doch die langfristigen Steuervorteile machen diese Ausgaben schnell wett. Für mehr Informationen zur optimalen Gestaltung einer Holdingstruktur kommen Sie gerne auf uns zu.
Ehevertrag:
Wenn Sie Ihr Unternehmen gründen und verheiratet sind oder eine Heirat planen, ist es ratsam, auch über einen Ehevertrag nachzudenken. Ein solcher Vertrag schützt Ihr Unternehmen vor möglichen finanziellen Belastungen oder Zerschlagungen im Falle einer Scheidung, indem er sicherstellt, dass das Unternehmen als eigenständige wirtschaftliche Einheit erhalten bleibt. Die Kosten für einen Ehevertrag liegen in der Regel zwischen 1.000 und 5.000 Euro, je nach Komplexität und Umfang des Vertrags. Für eine optimale Beratung und Ausarbeitung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit der moonlaw GmbH, die sich auf diese Themen spezialisiert hat.
Optimierter Gesellschaftsvertrag:
Ein individueller Gesellschaftsvertrag bringt im Vergleich zu einem Standardvertrag zwar höhere Kosten mit sich, bietet jedoch maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen. Ein solcher Vertrag wird spätere Konflikte vermeiden, indem er Regelungen für stille Gesellschafter, stimmberechtigte Anteile oder besondere Modalitäten zur Gewinnausschüttung festlegt. Die Vorteile liegen in der langfristigen Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten. Allerdings besteht auch das Risiko, dass unzureichend durchdachte Klauseln später zu Problemen führen können. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Unterstützung durch unseren Partner moonlaw GmbH, der auf die Ausarbeitung rechtssicherer, individueller Gesellschaftsverträge spezialisiert ist.
Fakt:
Ein optimierter Gesellschaftsvertrag kostet zwischen 500 und 1.500 Euro und bietet langfristige rechtliche Sicherheit.
Informieren Sie sich über die Vorteile von Holdingstrukturen, optimierten Gesellschaftsverträgen und Eheverträgen.
FAQ
Wie viel kostet eine GmbH-Gründung insgesamt?
Die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH variieren je nach gewähltem Stammkapital, den Notarkosten, den Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister sowie eventuellen zusätzlichen Dienstleistungen wie individuellen Gesellschaftsverträgen. Üblicherweise sollten Sie mit Gründungskosten zwischen 3.000 und 5.000 Euro rechnen. Wenn Sie jedoch spezielle Vereinbarungen oder zusätzliche rechtliche Absicherungen (z. B. maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge oder Holdingstrukturen) benötigen, können die Kosten entsprechend höher ausfallen.
Kann ich das Stammkapital auch in Sachwerten erbringen?
Ja, Sie können das Stammkapital auch in Form von Sacheinlagen erbringen, wie zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge oder Maschinen. Allerdings müssen diese Vermögenswerte im Gesellschaftsvertrag genau beschrieben und von einem Gutachter bewertet werden, um ihren Wert nachzuweisen. Zudem muss die Sacheinlage dem Unternehmenszweck dienen und tatsächlich in das Betriebsvermögen übergehen.
Was passiert, wenn ich das Stammkapital nicht aufbringen kann?
Wenn das Stammkapital nicht aufgebracht werden kann, ist die Gründung einer GmbH nicht möglich. Der Nachweis der Einzahlung des Mindeststammkapitals ist zwingend erforderlich, um die Eintragung ins Handelsregister zu beantragen. Ohne diese Eintragung gilt die GmbH rechtlich nicht als gegründet, und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit nicht aufnehmen.
Die Gründung einer GmbH erfordert eine detaillierte Planung der Kosten.
Mit unserer Beratung können Sie die Gründungskosten optimieren und Ihr Unternehmen erfolgreich starten.